Wäre es rechtlich möglich bzw. durchsetzbar Abgeordnete dazu zu verpflichten einen Schul- und Berufsabschluss vorweisen zu müssen, wenn sie für ein Parlament kandidieren (wollen)?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich hielte es für bedenklich, von Abgeordneten einen bestimmten Ausbildungsabschluss zu verlangen. Damit würden Sie Personen ohne Schulabschluss von der Bundestagstätigkeit ausschließen. In der Volksvertretung sollten aber alle Bevölkerungsgruppen abgebildet sein, also nicht etwa nur Akademiker, Handwerksmeister und Personen mit abgeschlossener Ausbildung. Recht gebe ich Ihnen aber, dass eine gewisse Lebenserfahrung für die Tätigkeit als Abgeordneter von großem Vorteil ist, um verantwortungsbewusst Entscheidungen mit einem gewissen Erfahrungsschatz treffen zu können. Letztlich haben dies aber die Wählerinnen und Wähler in der Hand, ihre Volksvertreter zu wählen und eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner
