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Johannes Fechner
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Frage von Wolfgang H. •

Hallo, Wie wird beim neuen Stiftungsgesetz Missbrauch durch die Regierung verhindert?

Eine neue Stiftung muss ja jetzt im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein um Geld zu bekommen. Aber wer soll das entscheiden? Wenn das der Verfassungsschutz oder der Bundestagspäsident entscheidet, dann ist ein Missbrauch über die Regierung ja Tür und Tor geöffnet, da so quasi die Regierung der Opposition Geld verwehren kann. Die Regierungsparteien besetzen ja den Bundertagspräsidenten und das Innenministerium. Man muss ja bedenken, dass sich einige größten Schurken der Geschichte selber als Demokraten bezeichneten und die demokratische Opposition als Antidemokraten. Die DDR hatte sogar im Namen "Demokratisch". Antidemokratische Parteien können ja bisher schon über das Verfassungsgericht verboten werden. Über diesen Weg wäre die Gewaltenteilung gegeben. Warum wird in dem Fall nicht dieser Weg beschritten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und mein Respekt, dass Sie sich zu so später Stunde noch mit diesem wichtigen Thema beschäftigen.

Für uns war klar, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre politischen Stiftungen bekommen dürfen. Zur Einschätzung, ob eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen unternimmt, ist es in der Tat ein wichtiges Kriterium, wie der Verfassungsschutz die Lage einschätzt. Wir haben in unserem Gesetz deshalb ausdrücklich Versagungsgründe für eine Förderung mit Steuermitteln von politischen Stiftungen vorgesehen. Das ist auch nichts Neues, etwa kann die Gemeinnützigkeit nach unserer Abgabenordnung entzogen werden bei einem Verein, der vom Verfassungsschutz als extremistisch und demokratiefeindlich eingeschätzt wird.

In der Tat können einer Partei, die Geld für eine ihr nahestehende Stiftung will, die sich dann aber nicht für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzt, Steuermittel entzogen werden.

Missbrauch ist hier nicht möglich, denn die Versagung von Stiftungsgeldern kann gerichtlich überprüft werden und dann können Gericht in unserem Rechtsstaat prüfen, ob die Voraussetzungen, nämlich die Verfassungsfeindlichkeit oder die fehlende Unterstützung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung durch eine politische Stiftung, gegeben sind.

Dennoch wollen wir schon jeden Anschein vermeiden, dass parteipolitische Erwägungen mit hineinspielen können in die Vergabe von Stiftungsmitteln. Deshalb haben wir eine hochrangige Expertenkommission einberufen, die genau Ihre Fragen prüfen und ggf. Alternativvorschläge machen wird zu unserem Modell, dass das Bundesinnenministerium entscheiden mitwirkt bei der Frage, ob eine Stiftung als verfassungsfeindlich einzuschätzen ist.

Insbesondere wollen wir nicht erst dann politischen Stiftungen Gelder versagen, wenn die dieser Stiftung nahestehende Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde. Denn die Hürden für ein Verbot von Parteien sind – zu Recht wie ich ausdrücklich festhalten will – sehr hoch. Es bedarf einer kämpferischen und planvollen Strategie, unsere verfassungsgemäße Ordnung zu beseitigen, um eine Partei verbieten zu können. Wir wollen schon viel früher ansetzen und politischen Stiftungen Gelder versagen, wenn sie verfassungsfeindliche Positionen vertreten oder unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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