
(...) Durch den Gesetzentwurf wurde festgestellt, so die weitere Begründung, dass die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen eine hohe Fremdsprachenkompetenz, insbesondere der entsprechenden Richter, voraussetze, die aber bereits heute bei vielen Richtern vorhanden sei und nötigenfalls durch Fortbildung erweitert werden könne. Schließlich wird in der Begründung des Gesetzentwurfes hervorgehoben, dass sich die Einführung von Englisch als Gerichtssprache auf internationale Handelssachen, also auf Rechtstreitigkeiten zwischen Kaufleuten und Unternehmen mit internationalem Bezug, beschränken soll. (...)