
(...) In dem von Ihnen angesprochenen Verfahren mit dem Aktenzeichen WP 78/13 ist die Betreuerin auch für die Führung von Verfahren gegenüber Behörden zuständig. Dies umfasst nach Ansicht des Wahlprüfungsausschusses auch das Wahlprüfungsverfahren. Anders als in dem von Ihnen geschilderten Fall aus dem Jahr 2006/2006 hat die Betreuerin kein Einverständnis gegeben, das Verfahren zu führen (siehe dazu auch: BT-Drs. (...)