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vielen Dank für Ihre Frage. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum BBVAngG dauern weiter an. Das gilt auch hinsichtlich des noch durch den Deutschen Bundestag zu beschließenden Bundeshaushalts 2024.
Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.
Aussagen eines mir nicht bekannten Schreibens kann ich leider nicht bewerten. Bitte wenden Sie sich für eine Antwort an die Kollegen im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.