Weshalb wird im Gesetzesentwurf BBVAngG bei Wohnort München ein Betrag für Klassenfahrten des Landes Hamburg angesetzt?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
bezüglich Ihres meiner Meinung nach umstrittenen Gesetzesentwurfs zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung- und versorgung (BBVAngG) mit Bearbeitungsstand vom 20.08.2024 habe ich eine Rückfrage zu den genannten Beispielfamilien auf Seite 61/62 (siehe auch https://shorturl.at/Zd7RY):
Bei beiden Familien ist im Entwurf der Wohnort München (Mietenstufe VII) angegeben. Ich gehe logischerweise davon aus, dass die Beispielkinder eine Schule und Kita in München besuchen.
Ich frage daher nach, weshalb auf Seite 62 ein Betrag für Klassenfahrten des Landes Hamburg angesetzt wird?

