Nachzahlungen in Anlehnung des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und versorgung.
Guten Tag Herr Saathoff,
ist bereits bekannt, ab wann die Nachzahlungen in Anlehnung des Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen
Bundesbesoldung und -versorgung umgesetzt werden sollen bzw. sollten bereits beim Dienstherrn Ansprüche gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
M.B.


