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Johann Saathoff
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Frage von Marius M. •

Im Zusammenhang mit der amtsangemessenen Alimentation: Wann erfolgt endlich die Erstellung von Widerspruchbescheiden?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

aus Kreisen des BMUV wurde den Bediensteten erneut im Rahmen einer Personalversammlung mitgeteilt, dass die Arbeiten am BBVAngG eingestellt worden sind.

Da ich ebenfalls zu den Bundesbediensteten gehöre und mir die Untätigkeit seitens des Besoldungsgesetzgebers gehörig auf die Nerven geht, würde ich Sie bitten dafür zu sorgen, dass die Anfertigung von Widerspruchsbescheiden auf Verlangen durch das Bundesverwaltungsamt angeordnet wird!

Das BVA weigert sich bisher beharrlich die Bescheidung der Widersprüche aufgrund angeblich mangelnder Rechtsgrundlage zu erstellen. Nur mit einem Widerspruchsbescheid steht mir, aber auch anderen Bundesbediensteten, der weitere Rechtsweg offen, um Feststellungsklage auf amtsangemessene Alimentation beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Untätigkeit seitens des Dienstherrn zur Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17) zwingt einen leider dazu diesen Weg zu beschreiten.

MfG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für Ihre Frage. Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren wurde die Bescheidung von Widersprüchen ruhend gestellt. Für eine Rechtsberatung ist das hier aber nicht der richtige Platz und bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich hoffe, dass die Gespräche innerhalb der Bundesregierung bald zu einem fruchtbaren Ergebnis kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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