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Johann Saathoff
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Frage von Gernot M. •

Der Referentenentwurf zur amtsangemessenen Besoldung liegt nun vor. Frage: Waren Sie daran beteiligt? Halten Sie den Entwurf ernsthaft für verfassungsgemäß? Wie unterhält man damit 4 Kinder?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich mache mir große Sorgen um den neuen Entwurf. Sollte dieser derart umgesetzt werden, werde ich als Rechtsberater die Bundeswehr verlassen. Da schon jetzt Fachkräftemangel dort herrscht, wäre dies nicht gerade förderlich.

Der Bund fällt deutlich unter die Länder ab, weshalb ich eine Urkunde meines Heimatlandes annehmen werde, sofern der Bund nicht endlich die Vorgaben des BVerfG umsetzt. Als Familienvater mit vier Kindern kann ich aus dem
Familienzuschlag nicht die Kinder unterstützen, wie es das BVerfG fordert. Ihren Einsatz zum Thema schätze ich und freue mich, wenn Sie mir aufzeigen, inwiefern Sie noch Handlungsbedarf sehen?

MfG
G M.

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Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst sehe ich es erstmal als gutes Signal an, dass es diesen Referentenentwurf gibt und dieser nun an die Verbände und die beteiligten Ressorts zur Stellungnahme verschickt wurde. Damit ist das gesamte Verfahren einen wichtigen Schritt weiter.
Zu Ihrer Frage antworte ich Ihnen, dass Sie den erhöhten Familienzuschlag nicht isoliert betrachten können, sondern auch den Alimentativen Ergänzungszuschlag, der ja auch Zahlungen für Kinder vorsieht, in die Betrachtung mit einbeziehen müssen. In Köln (Mietenstufe VI) würde der AEZ bei vier Kindern 1.172 Euro betragen. Davon wäre noch der Abschmelzbetrag nach Ihrer Besoldungsstufe abzuziehen. Allerdings wird der AEZ noch nach oben angepasst werden, da die Berechnungen des Referentenentwurfes das Jahr 2022 umfassen und entsprechend auf 2023 aktualisiert werden.
Insgesamt können sich im weiteren Verfahren aber noch Änderungen ergeben und selbstverständlich ist die aktuell laufende Tarifrunde noch nicht abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund ist nicht mit einem „deutlichen Abfallen unter die Länder“ auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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