Portrait von Jörg Hamann
Jörg Hamann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jörg Hamann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Udo T. •

Frage an Jörg Hamann von Udo T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hamann!

Ich lese täglich die Bergedorfer Zeitung.
Es vergeht kein Tag, ohne dass mindestens 2 - 5 Artikel zu lesen sind, dass wieder Autofahrer unter Alkoholeinfluss oder unter Drogen stehend gestoppt wurden, bzw. Unfälle verursacht haben.
Bekannt ist , dass viele Strafen dafür als zu milde empfunden werden und dass nur die sofortige Abnahme des Führerscheines in den meisten Fällen nicht ausreicht.
Zu viele werden kurze Zeit später erneut erwischt - und das ohne die bereits entzogene Fahrerlaubnis!.
Bei "normalen Straftaten" werden die "Tatwaffen" sofort eingezogen.
Es wäre doch ratsam, in den oben beschriebenen Fällen auch die Fahrzeuge sofort sicherzustellen, abschleppen zu lassen und nur gegen entsprechendhohe Gebühr wieder herauszugeben.
Den Führerschein u n d das Fahrzeug zu verlieren tut mehr weh, als nur eine in Aussicht gestellte, spätere Geldstrafe.
Wäre diese Möglichkeit nicht einer bundesweiten Überprüfung wert?

Mit freundlichen Grüssen
Udo Trapp

Portrait von Jörg Hamann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Trapp,

sie haben mit Ihrer E-Mail ein sehr aktuelles Thema aufgegriffen. Alkohol und andere Betäubungsmittel stellen im Straßenverkehr eine ernsthafte und wirkliche Bedrohung für andere Verkehrsteilnehmer dar. Eben dieses Gefahrpotential muss den Bürgern – insbesondere auch den Fahranfängern – noch viel bewusster werden. Deshalb stimme ich mit Ihnen darin überein, dass bei Gefährdung des Straßenverkehrs wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss dies durch die Strafverfolgungsbehörden strikt geahndet werden muss.

Konkret zu ihrer Anfrage muss ich Ihnen zunächst mitteilen, dass es mir als Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft aus formalen Gründen schwer fällt eine bundesweite Überprüfung Ihres Vorschlages anzuregen. Vielleicht möchten Sie sich an den verkehrspolitischen Sprecher der CDU Bundestagsfraktion wenden, Herrn Dr. Hans-Peter Friedrich, Informationen finden Sie z.B. unter http://www.hans-peter-friedrich.de/?sid=4 .

Inhaltlich kann ich das Thema in diesem Forum nur kurz anreißen. Sie schlagen die Einziehung des Fahrzeugs als Tatwaffe vor, um die Strafwirkung für den Täter zu erhöhen.

Als eines der Hauptargumente ist dazu zu sagen, dass das Mittel der Einziehung der Tatwaffe nicht eine Frage des Strafmaßes ist. Die Einziehung der Tatwaffe hat vorwiegend Sicherungscharakter und ist eine Sicherungsmaßnahme, die in der Regel wegen der Gefährlichkeit des Gegenstandes, nicht des Täters angeordnet wird. Den Besitz von Kraftfahrzeugen kann der Gesetzgeber wegen dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 I GG nicht verbieten.

Dennoch ist Ihr Vorschlag eine Erörterung wert und weiterer Ansatzpunkt, um die Diskussion über Möglichkeiten der Eindämmung der Verkehrsgefährdung durch alkoholisierte Autofahrer weiter zu führen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hamann