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Frage von Tilman K. •

Frage an Jörg Denninghoff von Tilman K. bezüglich Petitionen

Guten Tag Herr Denninghoff,

I Anfrage

können Sie mir bitte mitteilen, warum das Formular zur Online-Eingabe von Petitionen nicht so geändert wird, daß es nicht mehr den Eindruck erweckt, bei Petitionen handele es sich im wesentlichen um Beschwerden?

II Anlass meiner Anfrage

1. Die Fragestellungen im Online-Petitions-Formular (Stand 25.5.2020) wie u.a.

a. "Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?" und

b. "Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde (...)?"

vermitteln einen falschen Eindruck über Mitwirkungsmöglichkeiten mündiger Bürger am Staatswesen.

2. Auf meine Anregung hin, das Formular zu ändern, teilte mir das Büro der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland Pfalz mit Mail v. 19.5.2020 14:48 mit, Änderungen seien nicht beabsichtigt.

Auf Nachfrage nach dem "Warum", davon ausgehend, daß Transparenz ein Wesensmerkmal der Demokratie ist, erhielt ich die Mitteilung per Mail v. 25.5.2020 12:31, daß Änderungen nicht beabsichtigt seien. Das war mir nicht neu. Umsomehr fehlen mir

a. Gründe der Verantwortlichen, das Formular nicht zu ändern und

b. der Anlass der Bürgerbeauftragten dafür, daß mir Gründe wie unter "a." bezeichnet, nicht genannt werden.

3. 2. Eine Einengung von Petitionen auf Beschwerden erschwert es, den Bürgern die Devise "Nur Meckern gilt nicht" attraktiv zu machen, begründet im Allgemeininteresse an einer bottom-up wirkenden vitalen Gesellschaft.

III Hinweis auf das GG

Art. 17 GG begrenzt Petitionen nicht auf Beschwerden, sondern läßt im Grunde den inhaltlichen Rahmen von Petitionen offen, offen also auch z.B. für Anregungen respektive konkrete Änderungen im legislativen Segment etc.

Vielen Dank

T. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

Diese sehr enge Auslegung der Formulierung auf dem Online-Formular ist mir bisher nur durch Sie vorgetragen worden.
Eine große Zahl der uns erreichenden Petitionen ist durchaus KEINE Beschwerde, sondern vielmehr ganz in Ihrem Sinne sind es Anregungen oder auch Vorschläge für mögliche Gesetzesänderungen.
(Im Formular ist ja an den weitaus meisten Stellen von „Bitte/Beschwerde“ die Rede.)

Dies hat bisher nicht dazu geführt, dass die Bürger und Bürgerinnen nur „Beschwerden“ eingereicht hätten.

Dennoch kann ich ihr Anliegen nachvollziehen.
Ich halte es aber für ausreichend, Ihre Anregung erst bei der nächsten „Generalüberholung“ des Internetangebotes der Bürgerbeauftragten einfließen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Denninghoff