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Frage von Gerhard R. •

Frage an Jörg Denninghoff von Gerhard R. bezüglich Umwelt

kann die Ortsgemeinde oder welche "Verwaltungsebene" verbindlich fordern - für Neubauten: 1. Votovoltaik-Installation; 2. Solarthermie; 3 Zisterne zum Auffangen von Regenwasser (Dachflächen)

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Die Landesregierung RLP fördert die Energiewende und hat mit gesetzlichen Änderungen nicht nur die Grundlagen dafür geschaffen, sondern bietet auch Umsetzungshilfen für Kommunen: „Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt als kompetenter Dienstleister Kommunen und ihre Bürger sowie Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung ihrer Aktivitäten zur Energiewende und zum Klimaschutz. Sie vermittelt Wissen, moderiert Prozesse, initiiert und begleitet Projekte, gibt Impulse und motiviert in den Bereichen Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energiesparen. Mitarbeiter in den Regionalbüros stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und unterstützen bei der Durchführung regionaler Projekte. Damit trägt die Landesenergieagentur dazu bei, die Klimaschutzziele des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zu erreichen.“ (Quelle: https://www.energieagentur.rlp.de/ueberuns)

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Sehr geehrter Herr Rüth,
vielen Dank für Ihre Frage, ob Ortsgemeinden oder andere Verwaltungsebenen verbindlich einfordern können, dass bei Neubauten Photovoltaik, Solarthermie oder Regenwasserzisternen installiert werden müssen.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat bereits seit 2014 ein Landesklimaschutzgesetz und fördert die Energiewende auch dadurch, dass durch die Landesbauordnung in §§88 Abs. 4 Nr. 3 BauO besagt: „Die Gemeinden können außerdem durch Satzung bestimmen, dass … 3.im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebiets im Interesse des Klimaschutzes bei vor dem 1. Januar 2009 errichteten Gebäuden anteilig erneuerbare Energien zu nutzen sind.“
Daher kann ich Ihre Frage mit einem Ja beantworten, grundsätzlich können Ortsgemeinden dies z.B. bei Neubaugebieten im Bebauungsplan festlegen.
Die Landesregierung bietet hier auch Umsetzungshilfen für die Kommunen: „Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt als kompetenter Dienstleister Kommunen und ihre Bürger sowie Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung ihrer Aktivitäten zur Energiewende und zum Klimaschutz. Sie vermittelt Wissen, moderiert Prozesse, initiiert und begleitet Projekte, gibt Impulse und motiviert in den Bereichen Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energiesparen. Mitarbeiter in den Regionalbüros stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung und unterstützen bei der Durchführung regionaler Projekte. Damit trägt die Landesenergieagentur dazu bei, die Klimaschutzziele des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zu erreichen.“ (Quelle: https://www.energieagentur.rlp.de/ueberuns)
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, Sie können gerne auch einen persönlichen Termin in meinem Bürgerbüro vereinbaren: Mo. – Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr unter 06486-9045770.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Denninghoff