(...) „Schon der strafrechtliche Schutz der eigenen Staatssymbole ist wegen der damit einhergehenden Beschneidung der Meinungsfreiheit immer wieder umstritten, aber doch gerechtfertigt, weil die Symbole der deutschen Republik auch deren freiheitliche demokratische Grundordnung repräsentieren. Diese nun mit der EU gleichzusetzen, ist völlig verfehlt. (...)
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