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Joachim Schuster
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Frage von Stefan R. •

Frage an Joachim Schuster von Stefan R. bezüglich Wirtschaft

Wie stehen Sie zu dem japanischen Freihandelsabkommen JEFTA?

Ist Ihnen die Campact-Studie über dessen Auswirkungen auf öffentliche Dienstleitungen bekannt, welche aufzeigt, dass viele der Verpflichtungen, auf die sich die EU und Japan verständigt haben, ein Risiko für die Aufrechterhaltung und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen darstellen, z.B. durch Erzwingung einer Privatisierung der Wasserversorgung?

https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Jefta-Studie__2018-10.pdf

Und, wie stehen Sie dazu, dass (wie bei TTIP) die Verhandlungen ohne demokratische Beteiligung stattgefunden haben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

gerade angesichts des willkürlichen Protektionismus der USA unter Präsident Trump halte ich es für wichtig, für ein regelgebundenes internationales Handelssystem im Rahmen der WTO einzutreten. Das verhandelte Abkommen zwischen der EU und Japan entspricht dieser Zielsetzung.

Allerdings beinhaltet dieses Abkommen aus meiner Sicht auch zwei gravierende Defizite:
* Japan hat zwei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht unterzeichnet. JEEPA beinhaltet hierzu zwar Passagen, die eine Ratifizierung in Aussicht stellen, allerdings ohne konkreten Zeit- und Maßnahmenplan.
* Das Nachhaltigkeitskapitel beinhaltet zwar allgemeine Verpflichtungen, um die im Pariser Abkommen niedergelegten Klimaschutzziele als auch die Nachhaltigkeitsziele allgemein zu erreichen. Das Kapitel enthält aber keine wirksamen Durchsetzungsmechanismen.

Da für mich diese beiden Aspekte zwingend vernünftig in neuen Handelsabkommen geregelt werden müssen, habe ich mich im Handelsausschuss für eine Verschiebung der Ratifizierung eingesetzt, um bei diesen Punkten noch vertragliche Verbesserungen zu erreichen. Da dies im Handelsausschuss keine Mehrheit fand, habe ich gegen das Abkommen gestimmt.

Die Befürchtungen von Campact bezüglich öffentlicher Dienstleistungen teile ich nicht. Es ist zwar ein Problem, dass gegen den erklärten Willen des Europäischen Parlament für die Regelung des Handels mit Dienstleistungen wieder keine Positivlisten gewählt wurden, sondern in Negativlisten Ausnahmen definiert werden. Aus meiner Sicht sind die getroffenen allgemeinen Ausnahmen der öffentlichen Dienstleistungen aber dennoch einen hinreichend, um einen Schutz Bereiches zu ermöglichen, soweit die EU-Mitgliedstaaten dies auch wollen.

Das EP als demokratische Vertretung war laufend über den Stand der Verhandlungen informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster

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