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Joachim Schuster
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Frage von Arnulf N. •

Frage an Joachim Schuster von Arnulf N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schuster,

wie sehen Sie die Wahrung von Verbraucherschutz innerhalb der EU? Unternehmen die zwar in Deutschland wirtschaften, Ihren Sitz aber im Ausland haben, machen dem deutschen Verbraucher zu schaffen.

Konkreter Fall. Ein vor 3 Jahren gelöschtes paypal - Konto entwickelt plötzlich "Eigenaktivität". (Offensichtlich wurde das Konto von paypal - entgegen dem Verbraucherwillen und entsprechender email-Bestätigung von paypal - nicht gelöscht).
Nun hat sich da vermutlich jemand "eingehackt".
Die BAFIN ist nicht zuständig, da sich das Unternehmen im Ausland befindet. Ein mögliches EU-Schlichtungsverfahren wird erst nach einem Monat Inaktivität des Unternehmens auf Antrag eingeleitet.
Die nationale Hotline von paypal will per Tonband Logindaten haben, die nur ein aktiver Kontonutzer haben kann.

Fazit: Der Verbraucher wird alleingelassen.

Mit freundlichen Grüßen
Arnulf Nolte

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

ich trete für ein hohes Verbraucherschutzniveau in Europa ein. Selbstverständlich gelten die Verbraucherschutzbestimmungen auch für nicht-europäische Unternehmen, die in der Europäischen Union aktiv sind.

Zu ihrem Fall kann ich leider nichts sagen, da mir dazu die Kenntnisse fehlen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Datenschutzbeauftragte in ihrem Bundesland zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster

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