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Joachim Pfeiffer
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Frage von Michael S. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung

Die Regierung prüft die Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei auf 69 Jahre!
Wurde eigentlich schon die Möglichkeit geprüft was passiert wenn ALLE Beamte in die Rentenkasse einzahlen ?
Das Beamte einzahlen MÜSSEN kommen über kurz oder lang, denn:“Bis zu 1 Billion Euro kosten uns Beamtenpensionen in den nächsten 40 Jahren – trotzdem kassieren die Staatsdiener weiter extrem hohe Ruhegelder!“.
Beamte nehmen nur aus dem Topf heraus und geben aber nichts hinein…
Mit den Krankenkassen sieht es genauso aus ! Warum zahlen die Beamten nicht in die Krankenkassen ein ?
Die gleiche Situation besteht bei den „Politikern“.
Bei den Diäten und Vergünstigung / Zuschlägen (die der Normal-Bürger nicht in Anspruch nehmen kann) wäre es einem Vollzeit-Politiker zumutbar seine Altersvorsorge komplett privat zu gestalten damit er dem Staat dann später nicht in Anspruch nehmen muß !

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stamer,

die Gesellschaft befindet sich im Umbruch. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird bis zum Jahr 2050 die Bevölkerung in Deutschland um rund sieben Millionen Menschen auf dann insgesamt 75 Millionen schrumpfen. Die demografische Entwicklung und der fortschreitende Strukturwandel werden unsere Gesellschaft daher in absehbarer Zeit spürbar verändern.

Zugleich geht mit dem Bevölkerungsrückgang auch die bisherige bewährte Alterssicherungsstruktur verloren. Infolge der demografischen Entwicklung steht immer weniger Beitragszahlern eine stetig steigende Zahl an Beziehern von Altersversorgung gegenüber. Dass diese wenigen die zu zahlenden Beiträge, insbesondere die der Alterssicherung, nicht mehr allein tragen können, leuchtet mittlerweile jedem ein. Deshalb erfordert diese für alle Gruppen schwierige Situation Einschnitte in zahlreichen Bereichen.

So hat im Bereich der Alterssicherung jede Gruppe und damit auch jedes Mitglied dieser Gruppe einen systemgerechten Beitrag zur Sicherung und Aufrechterhaltung des jeweiligen Alterssicherungssystems zu leisten. Dies gilt zunächst für alle Bürgerinnen und Bürger, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sie haben in der Vergangenheit bereits spürbare Leistungseinschränkungen und Belastungen hinnehmen müssen.

Gleiches gilt aber auch für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Länder und Gemeinden, die durch die wirkungsgleiche Übertragung der Kosten dämpfenden Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung ebenso finanzielle Einbußen erfahren haben. Zuletzt durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz, mit dem u. a. – wie bei der Rente – die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes auf das 67. Lebensjahr angehoben wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Grenze des Zumutbaren bei den Beamtenpensionen nahezu erreicht ist. Den zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes erforderlichen Sparmaßnahmen hat sich genauso auch die oberste politische Leitungsebene des Bundes nicht verschlossen.

Sie kritisieren, dass Beamte nur aus dem Topf heraus nehmen, aber nichts hineingeben. Bedenken Sie bei diesem Vorwurf, dass Pensionäre auf die gesamten Einkünfte aus der Pension Einkommenssteuer zahlen, während derzeit auf 56% der Rente Einkommenssteuer gezahlt werden muss? Versorgungsbezüge sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen seit jeher dem Lohnsteuerabzug. Das Alterseinkünftegesetz sieht für alle Alterseinkünfte ab 2005 einen schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung vor, d. h. Rentenbeiträge werden sukzessive steuerlich stärker entlastet und darauf beruhende Renten werden nach und nach stärker besteuert. Nach Ablauf der Übergangsphase im Jahr 2040 werden die Beamtenpensionen und Renten steuerrechtlich gleich behandelt. Auch wird der Versorgungsfreibetrag auf Pensionen, der Pensionäre bisher begünstigt hat, bis 2040 auf 0 EUR abgeschmolzen. Beamte haben darüber hinaus keinen Zugriff auf die Versorgungsleistungen, die andere Arbeitnehmer nutzen, wie etwa die betriebliche Altersvorsorge.

Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht übernimmt der Staat als Dienstherr einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Versorgung, das ist richtig, in der Regel hat der Beamte einen Anspruch auf 50% Beihilfe. Die darüber hinaus anfallenden Kosten muss er durch eine entsprechende private Krankenversicherung selbst übernehmen.

Um die Finanzierung der Versorgungsausgaben langfristig zu sichern, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren zwei neue Instrumente geschaffen:

1. Versorgungsrücklage
Auf der Grundlage des Versorgungsreformgesetzes 1998 (BGBl. I S. 1666) werden bei Bund und Ländern Versorgungsrücklagen aufgebaut, die durch verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen der Beamten und Pensionäre finanziert werden. Dies sollte ursprünglich durch eine fortlaufende Minderung der Bezügeanpassungen im Zeitraum 1999 bis 2017 erfolgen. Die linearen Bezügeanpassungen 1999, 2001 und 2002 fielen demgemäß jeweils um 0,2 Prozentpunkte geringer aus als die Tarifabschlüsse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in diesen Jahren. Die Differenzbeträge zwischen den geminderten und den ungeminderten Besoldungs- und Versorgungsausgaben werden seither als globale Versorgungsbeiträge den jeweiligen Versorgungsrücklagen zugeführt.

Die Kürzung wurde vorübergehend ausgesetzt, weil – in Übertragung von Maßnahmen der Rentenreform 2001 („Riesterfaktor“) – das Versorgungsniveau zusätzlich um 4,33 % abgesenkt wird. Dies erfolgt mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 (BGBl. I S. 3926, S. 3948) indem die acht auf den 31. Dezember 2001 folgenden Versorgungsanpassungen zusätzlich um jeweils 0,54 Prozentpunkte gesenkt werden. Wenn diese Maßnahme im Jahr 2011 abgeschlossen ist wird die 1999 begonnene Kürzung der Bezügeanpassungen bis zum Jahr 2017 um jeweils 0,2 Prozentpunkte wieder aufgenommen. Die Differenzbeträge werden dann wieder der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt.

Die Versorgungsrücklage des Bundes soll ab 1. Januar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen eingesetzt werden. Es wird nach derzeitigem Stand davon ausgegangen, dass die Versorgungsrücklage des Bundes in dieser Zeit für den Bundeshaushalt eine jährliche Entlastung bei den Versorgungsaufwendungen von rund 500 Mio. Euro bringen wird.

2. Versorgungsfonds
Mit der Errichtung eines Versorgungsfonds zum 1. Januar 2007 stellt der Bund die Finanzierung seiner Beamten- und Soldatenversorgung für Neueinstellungen ab diesem Zeitpunkt schrittweise auf eine vollständige Kapitaldeckung um. Die Behörden müssen seither bei Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2007 für die gesamte aktive Zeit regelmäßige Zuweisungen an ein auf Dauer angelegtes Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ leisten und dadurch Rücklagen für die späteren Versorgungsausgaben bilden. Diese Rückstellungen sollen langfristig die vollständige Finanzierung der Versorgungsausgaben decken. Damit werden die finanziellen Lasten für die spätere Altersversorgung nicht mehr den nachfolgenden Generationen aufgebürdet, sondern der Periode zugeordnet, in der sie tatsächlich begründet werden. Diese Offenlegung führt zu mehr Kostentransparenz und Ausgabendisziplin bei der Einstellung von Beamtinnen und Beamten des Bundes.

Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist die Voraussetzung für eine verlässliche öffentliche Infrastruktur. Das Berufsbeamtentum bleibt deshalb für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unverzichtbar. Für hoheitliche Aufgaben ist ein wechselseitiges Treueverhältnis unabdingbar; dies gilt insbesondere für die Eingriffsverwaltung. Die Beamtenversorgung ist eine attraktive Kehrseite der besonderen Bindung zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten. Diese Verbindung ist vom Prinzip her auf Lebenszeit angelegt. Im Grundsatzprogramm der CDU ist ein klares Bekenntnis zum Berufsbeamtentum niedergelegt. Durch die Unabhängigkeit des Öffentlichen Dienstes und seine alleinige Verpflichtung gegenüber Recht und Gesetz wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen gleichberechtigten Zugang zu den staatlichen Dienstleistungen, zu Bildung, Sicherheit und der Gesundheitsversorgung haben. Damit werden das Zusammenleben der Bürger, Sicherheit und Wohlstand gewährleistet. Gerade auch in Krisenzeiten bewähren sich die hohe Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes. Somit trägt er eine besondere Verantwortung für das Gelingen des gesellschaftlichen Miteinanders und für eine lebenswerte Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB