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Joachim Pfeiffer
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Frage von Jonas H. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Jonas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Sie haben für das Gesetz zur "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" gestimmt. Ihren Antworten zu bereits gestellten Fragen kann ich auf folgende Frage keine Antwort finden:

Wenn wir Material, das Kindesmissbrauch dokumentiert, direkt an der Quelle (das heißt auf dem Server) vernichten können, warum müssen wir dann noch eine Infrastruktur zur Zensur von Inhalten aufbauen? Diese sollte doch dann unnötig sein.

Bitte klären Sie mich auf.

Freundliche Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haag,

zunächst darf ich Ihnen versichern, dass ich die Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität behandele. Dies ist bei diesem Thema allerdings nicht bei jedem der Fall. Ich erlebe leider immer wieder, dass berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden.

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und dieser Missbrauch wird anschließend auch noch vermarktet. Leider steigt die Zahl der Nutzer stetig an. Gerade das Internet ist eine beliebte Plattform zur Weitergabe kinderpornograpfischer Bilder und Filme. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!

In Deutschland ist mit der Umsetzung des „Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“ bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Dazu gehört das Internet. Und an dieser Stelle muss ich Ihnen widersprechen: es ist leider nicht möglich, kinderpornographische Inhalte immer direkt an der Quelle zu vernichten. Denn die Serveradresse - und damit die Quelladresse der Dateien - lässt sich verschleiern.

Genau aus diesem Grund ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen richtig und wichtig. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss dies auch im Internet tun. Mit diesem Gesetz haben wir alle großen Internetanbieter verpflichtet, den Zugang zu einschlägigen Seiten deutlich zu erschweren: Wer künftig im Internet kinderpornographische Seiten aufruft, bekommt ein Stopp-Schild zu sehen.

Bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, handelt es sich nicht - wie Sie das formulieren - um eine Infrastruktur zur Zensur des Internets, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gemäß § 184b des Strafgesetzbuches. Ich unterstütze dieses Vorgehen, denn im Kampf gegen den Missbrauch von Kindern dürfen wir nicht leichtfertig auf mögliche Bekämpfungsinstrumente verzichten.

Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Auch zukünftig werden wir die Dreifachstrategie gegen Kinderpornographie im Internet weiter vorantreiben: Täter verfolgen, auch solche, die sich außerhalb des Internets, in geschlossenen Foren oder auf anderen Wegen bewegen, Quellen im In- und im Ausland schließen und den Zugang zu den Seiten sperren, so wie dies seit vielen Jahren erfolgreich in vielen Ländern erfolgt. Für uns ist aber auch klar, dass die Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. Diesen Weg müssen wir weiterverfolgen, denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB