
(...) Bislang wurden insgesamt 20 Volksbegehren (ganz oder teilweise) zugelassen. Ein mit dem Bundesrecht und Bayerischem Verfassungsrecht übereinstimmendes Volksbegehren ist dann rechtsgültig, wenn es innerhalb einer 14tägigen Eintragungsfrist von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten unterstützt wird. Bislang waren 6 der insgesamt 17 zugelassenen und durchgeführten Volksbegehren rechtsgültig, 3 davon sind nach Volksentscheid gescheitert, 2 sind nach Volksentscheid angenommen worden. (...)