Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert. Dabei wurde die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigt, dass grundsätzlich beide Elternteile zum Familienunterhalt beitragen.
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