Nach dem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Bundestag über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Innerhalb des Bundestages ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss zuständig, der dem Plenum Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Wahleinsprüchen vorlegt.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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