Wie stehen Sie zur beschlossenen Honorarkürzung in der ambulanten Psychotherapie?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
der Anteil unversorgter Patienten ist im psychotherapeutischen Bereich von 4 auf 10 % gestiegen. Gleichzeitig verursachen psychische Erkrankungen rund 40 % der Frühverrentungen, während die ambulante Psychotherapie nur etwa 1,5 % der GKV-Ausgaben ausmacht.
Psychotherapeuten mussten seit 2020 über 10 % Kaufkraftverlust hinnehmen, der durch die Kürzung weiter verschärft wird. Damit trifft die Maßnahme sowohl Patienten, die dringend Hilfe benötigen, als auch Behandler.
Zuletzt erscheint diese Entwicklung umso unverständlicher, wenn man die deutlich positive Gehaltsanpassung im öffentlichen Dienst und die jährliche Diätenerhöhung der Politiker betrachtet.
Ich bitte Sie, sich für eine Rücknahme dieser Kürzungen einzusetzen und sich für eine ernsthafte Verbesserung der Versorgungssituation einzusetzen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. März 2026 und für den Hinweis auf die angespannte Versorgungslage. Ich schätze die wichtige und unverzichtbare Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sehr. Ich kann Ihre Bedenken gut nachvollziehen. Die geplante Honorarkürzung ist ein umstrittener Schritt. Expertinnen und Experten sowie Verbände warnen vor einer Verschärfung der ohnehin belasteten Situation angesichts steigender Nachfrage und Inflation.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den kassenärztlichen bzw. kassenpsychotherapeutischen Vereinigungen festgelegt. Diese Gremien entscheiden, welche Leistungen in welchem Umfang finanziert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit kann Entscheidungen der Selbstverwaltung beanstanden und das Verfahren überprüfen. Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind hierfür nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

