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Joachim Herrmann
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Frage von Susanne M. •

Bei steigenden Praxiskosten und stetiger Zunahme psychischer Erkrankungen wurden die Honorare für Psychotherapeuten zum 1.4.26 um 4,5 % gekürzt. Welche Schritte erachten Sie nun als notwendig?

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Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. März 2026. Die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist von großer Bedeutung: Sie leisten fachkundige und einfühlsame Hilfe in Krisen, behandeln psychische Erkrankungen und tragen durch Prävention wesentlich zum individuellen Wohlbefinden sowie zur Stabilität unserer Gesellschaft bei.

Die Vergütung der Leistungen von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird im Rahmen der Selbstverwaltung durch die Verbände der Krankenkassen und die kassenärztlichen bzw. kassenpsychotherapeutischen Vereinigungen festgelegt. Diese Gremien entscheiden, welche Leistungen in welchem Umfang finanziert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit kann Entscheidungen der Selbstverwaltung beanstanden und hat damit das letztendliche Wort. Die Bayerische Staatsregierung und ich als Innenminister sind für diese Regelungen nicht zuständig und daher leider nicht die richtige Ansprechstelle für Ihr Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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