Darüber hinaus steht es jedermann frei, gegen eine getroffene Maßnahme als formlosen Rechtsbehelf Beschwerde einzulegen oder auch gerichtlich vorzugehen und in diesem Zusammenhang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme einzuleiten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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