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Joachim Herrmann
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Frage von Gisela R. •

Würden Sie sich für die Prüfung eines AfDverbots einsetzen?

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Sehr geehrte Frau R.,

Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13) stellt an das Verbot von Parteien sehr hohe Anforderungen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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