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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Harald R. •

S.g.H.Herrmann, ich höre gerade in den Nachrichten, dass der Attentäter von Aschaffenburg zur Verwahrung in die Psychatrie kommt. Warum wird er nicht abgeschoben ? War ja hierfür schon vorgesehen .LG

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr R.,

zu Ihrer Frage darf ich Ihnen wie folgt antworten: 

Da der Betroffene nach den Feststellungen des Landgerichts Aschaffenburg zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war, wurde gegen ihn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (sog. Maßregelvollzug). Grundsätzlich werden ausreisepflichtige Ausländer, die sich in Untersuchungshaft, Strafhaft oder im Maßregelvollzug befinden, im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft bei Vorliegen der weiteren Abschiebungsvoraussetzungen direkt aus der Haft, dem Maßregelvollzug oder im Anschluss daran abgeschoben. Im Falle einer Strafhaft erfolgt die Abschiebung  nach Verbüßung eines Großteils der verhängten Strafe, um eine Privilegierung ausländischer Straftäter zu vermeiden. 

Die Strafvollstreckungsbehörde (in der Regel die Staatsanwaltschaft) kann gemäß § 456a Abs. 1 der Strafprozessordnung von der weiteren Vollstreckung der Maßregel der Besserung und Sicherung absehen. Ein Absehen von der Vollstreckung nach dieser Norm ist möglich, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Entscheidung, ob von der weiteren Vollstreckung abgesehen wird, trifft die Staatsanwaltschaft nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung aller Umstände des konkreten Einzelfalls, insbesondere der Umstände der Tat, der Schwere der Schuld, der Dauer des bisher verbüßten Teils der Strafe und des öffentlichen Interesses an einer nachhaltigen Vollstreckung. Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt zudem, ob zu erwarten ist, dass der Abgeurteilte erneut nach Deutschland einreisen und eventuell weitere Straftaten begehen wird. 

Die Bayerische Staatsregierung hat eine klare Haltung: Die Abschiebung von schweren Straftätern, Terroristen und Gefährdern dient der Sicherheit der Menschen in Deutschland. Menschen, die in unserem Land schwere Straftaten begehen oder als Gefährder unsere Demokratie und Werteordnung bekämpfen, können nicht erwarten, dass sie bei uns Hilfe oder Schutz finden. Der Schutz unserer Bevölkerung hat oberste Priorität! Es ist dieser Schutzauftrag, der uns verpflichtet, alle Hebel des Rechtsstaats in Bewegung zu setzen, um Gefährder und Straftäter, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben, außer Landes zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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