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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Guido L. •

Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,
auch wenn Sie mir meine Fragen vom 27.03.20 ( https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/joachim-herrmann/fragen-antworten/507503 ) noch nicht beantwortet haben, habe ich aus aktuellem Anlass weitere Fragen an Sie.
Bekanntlich existiert in Bayern momentan ein Versammlungsverbot ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/true ) mit dem Ziel, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des global grassierenden Sars-Co2 -Virus, in Bayern möglichst zu verlangsamen. Sie haben dazu heute Verhaltenmaßregeln veröffentlicht: https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200322coronaupdate/ (sehr löblich!).
Leider wird dieses Versammlungsverbot noch nicht von Allen befolgt (es kam am vergangenen Wochenende zu "Völkerwanderungen" an den bayerischen Seen und zu den Münchner Hausbergen). Auch der Englische Garten und die Isar waren am letzten Wochende (dank des guten Wetters) stark frequentiert. Aus diesem Grund erfolgte -zurecht- eine deutliche Ermahnung durch Polizeistreifen, indem sie die dort verweilenden Bürger an das temporäre Versammlungsverbot von nicht miteinander im selben Hausstand Lebenden erinnerten. Bei (relativ wenigen) Uneinsichten wurden bekanntlich (zurecht) Platzverweise erteilt und die Personalien zur Einleitung eines Bußgeldverfahren aufgenommen.
Wenn man die diversen diesbezüglichen Presseberichte verfolgt, kommt man zu der Erkenntnis, dass die Polizistinnen und Polizisten die Bevölkerung zwar zur Einhaltung der sanktionierenden Schutzmaßnahmen auffordern und ordnend eingreifen, bei ihrer Arbeit aber selber weder einen Mindestabstand untereinander einhalten noch Atemschutzmasken (zur Vermeidung von Tröpfchen-Infektion) tragen: https://www.idowa.de/inhalt.bayern-ausgangsbeschraenkungen-kontrollen-und-neue-infektionen.37d9d2ee-2f8b-45fb-b46a-2874e628b966.html , https://www.spiegel.de/panorama/justiz/polizei-in-der-corona-krise-selbst-laptops-sind-mangelware-a-a6d0bb07-fbd5-40c9-982e-765b1c41e309 , https://www.spiegel.de/politik/ausland/entschlossen-aber-nicht-allmaechtig-a-73d2ebab-56b6-475a-94c2-92d801948d0a , https://www.idowa.de/inhalt.bayern-nur-wenige-verstoesse-gegen-die-ausgangsbeschraenkung.a186f70a-b4de-4da1-81ee-aaa453686664.html und https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayerns-polizei-verstaerkt-kontrollen-der-corona-verbote,RtaCAq8 (exemplarisch).

Meine Fragen:
- Wurden von Ihnen bisher noch keine Verhaltensmaßregeln für die (Ihnen unterstellten) bayerischen Polizisten angeordnet mit dem Ziel, eine Infektion von Polizist zu Polizist möglichst auszuschließen?
Falls nein:
- Warum nicht?
Falls Sie eine diesbezügliche Verhaltensmaßregel für die bayerische Polizei bereits erlassen haben:
- Wann?
- Müssen die zu dicht beieinander stehenden Polizistinnen und Polizisten nun selber mit einem Bußgeldverfahren rechnen (das wäre ja konsequent, weil es dem Coronavirus ziemlich egal sein dürfte, ob sein Überträger ein bayerischer Polizist oder der gemeine Bürger ist)?
Bekanntlich fahren die Polizisten üblicherweise gemeinsam mit einem Dienstauto (Streifenwagen oder Mannschaftstransportwagen) zu den Einsätzen raus.
- Welche präventiven Maßnahmen werden zur Verhinderung einer Covid-19 -Infektion der Polizisten untereinander vorgeschrieben (z.B. Mundschutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel für jeden Polizisten in ausreichender Menge)?
Falls es noch keine diesbezügliche Dienstanweisung gibt:
- Warum nicht bzw. wann kommt diese?

In der Hoffnung, dass Sie als oberster Vorgesetzter aller bayerischen Polizistinnen und Polizisten Ihrer Fürsorgepflicht vollumfänglich nachkommen und hoffend, dass a) die bayerische Polizei bald mit gutem Beispiel vorangeht und b) Sie bald wieder genügend Zeit haben, um meine Fragen (wieder) zu beantworten, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück

Übrigens: Bleiben Sie gesund!

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Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail vom 4. April 2020, in welcher Sie Fragen zu Verhaltensregeln für bayerische Polizeibeamtinnen und -beamte in Zeiten der Corona-Pandemie äußern.

Der Schutz und die Sicherheit unserer bayerischen Polizistinnen und Polizisten ist mir generell ein wichtiges Anliegen. Das gilt auch und ganz besonders in der aktuellen Ausnahmesituation der weltweiten Corona-Pandemie. Ich darf Ihnen versichern, dass wir frühzeitig umfangreiche Vorkehrungen getroffen haben, um die Infektionsgefahr für Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu minimieren.

Vorab kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ärztliche Dienst der Bayerischen Polizei alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei koordiniert. So wurden bereits umfangreiche Merkblätter und Informationen an die Polizeidienststellen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) herausgegeben, die ständig an die aktuelle Lageentwicklung angepasst werden. Darüber hinaus werden alle Polizeibeamtinnen und -beamten in Bayern über die aktuelle Gefährdungssituation sowie die darauf aufbauenden Verhaltensregeln tagesaktuell informiert und geschult.

Bei den jeweiligen Polizeipräsidien werden flächendeckend besondere Schutzausstattungen, wie Atemschutzmasken, Handschuhe, Schutzbrillen, Schutzanzüge sowie Desinfektionsmittel als Pool- oder persönliche Ausrüstungsgegenstände vorgehalten. Für besondere Einsatzszenarios, bei welchen beispielsweise ein enger körperlicher Kontakt mit Infektionsverdächtigen zu erwarten ist, stehen erweiterte Infektionsschutz-Sets, u. a. mit ergänzenden Schutzanzügen oder Einwegüberschuhen, zur Verfügung.
Auch wir haben selbstverständlich ein sehr großes Interesse daran, dass sich unsere Polizeibeamtinnen und -beamten nicht bei fremden Personen mit dem Virus infizieren oder dieses gegebenenfalls Bürgerinnen und Bürger, mit denen sie in Kontakt treten, übertragen. Dennoch muss, anders als beispielsweise bei Krankenhauspersonal, die Schutzausstattung von den Einsatzkräften im Dienst bislang noch nicht ständig getragen werden; vielmehr wird die jeweilige Ausrüstung im Einsatz entsprechend der aktuellen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts und des Ärztlichen Dienstes der Bayerischen Polizei verwendet. Ergänzend wurden bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen in München, Nürnberg und auch in Würzburg sog. "Corona-Test-Straßen" eingerichtet, um Kontakt- und Verdachtspersonen in den Reihen der Bayerischen Polizei frühzeitig zu testen; damit wird sichergestellt, dass schnellstmöglich die entsprechenden Maßnahmen zum Wohl der Bediensteten eingeleitet werden können.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln des Robert-Koch-Instituts im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus natürlich auch für die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei. Freilich ist die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes von 1,5 Metern bei der Polizei nicht fortwährend möglich. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei dennoch alles daran setzen, den Mindestabstand - soweit möglich und aus einsatztaktischen Gründen umsetzbar - strikt zu gewährleisten.

Sehr geehrter Herr Langenstück, Sie können versichert sein, dass wir die weitere Entwicklung der Pandemie sehr genau beobachten werden und erforderlichenfalls das Einsatzverhalten unserer Polizeibediensteten und deren Schutzausstattung an die jeweilige Lageentwicklung anpassen.

Ich bedanke mich für Ihre Anregungen, wünsche Ihnen für die kommende schwierige Zeit Gesundheit und alles Gute und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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