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Joachim Herrmann
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Frage von Daniel K. •

Wird das fiktive Partnereinkommen auch auf die freie Marktwirtschaft umgesetzt um Lohnnebenkosten zu senken? Kann ich steuerlich Kinderbetreuungskosten geltend machen für fiktive Kinder? (Statistik)

Wenn im Rahmen eines fiktiven Partnereinkommens die „statistische Lebenswirklichkeit“ zugrunde gelegt wird und damit unterstellt wird, dass beide Ehepartner erwerbstätig sind, stellt sich für mich eine praktische Anschlussfrage:

Werden in diesem Zusammenhang auch weitere typische Lebensumstände pauschal berücksichtigt?

Konkret: Kann ich künftig beispielsweise steuerlich Kinderbetreuungskosten geltend machen, wenn aufgrund der unterstellten Erwerbstätigkeit beider Partner eine entsprechende Betreuung erforderlich wäre – unabhängig davon, ob tatsächlich Kinder vorhanden sind oder nicht?

Und wäre es folgerichtig, auch Leistungen wie Kindergeld einzubeziehen, wenn statistische Durchschnittswerte als Maßstab herangezogen werden?

Wird dies auf die freie Marktwirtschaft, zur Begrenzung von Lohn und Lohnnebenkosten, auch in Betracht gezogen?

Oder wird die „Lebenswirklichkeit“ ausschließlich dort berücksichtigt, wo sie zu einer Reduzierung der Beamten Besoldung führt?

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