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Joachim Herrmann
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Frage von Vitalij N. •

Frage an Joachim Herrmann von Vitalij N. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Herrmann,

in der Sueddeutschen Zeitung wird berichtet, sie hätten Informationen zum Gesundheitszustand von Teresa Z. an das Landtagsplenum weitergegeben. Unabhängig davon, ob Ihre Angaben stimmen oder nicht - wie kommen Sie dazu soetwas zu veröffentlichen?

Der Gesundheitszustand einer Person geht nur diese Person und die behandelnden Ärzte etwas an.

Weiterhin könnte man aus Ihrer Äußerung ableiten, dass Sie es in Ordnung finden, wenn staatliche Kräfte, welche als einzige das Gewaltmonopol inne haben, Gewalt gegen psychisch kranke Menschen ausüben dürfen.

War das Ihre Absicht?

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/bayerischer-landtag-streitet-ueber-polizeieinsatz-innenminister-unterstellt-pruegelopfer-psychische-probleme-1.1606578

Ich bin in Bayern aufgewachsen, mag die Menschen dort, aber was Sie anrichten ist eine Schande. Und Sie sollten sich schämen sich so zu verhalten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nikel,

Ihre über www.abgeordnetenwatch.de gestellte Anfrage vom 23.02.2013 zum Thema “Inneres und Justiz“ habe ich erhalten.

Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich am 21. Februar 2013 basierend auf den mir vorliegenden Erkenntnissen im Bayer. Landtag über den Vorfall am 20. Januar 2013 bei der PI München 21 berichtet habe.

Dabei habe ich dargestellt, aus welchen Gründen die Polizei vier Mal im Haus der Betroffenen war und nochmals verdeutlicht, dass die Polizei berechtigt war, die Wohnung der Betroffenen zu betreten. Einem dieser polizeilichen Einsätze lag ein Amtshilfeersuchen der Landeshauptstadt München zugrunde. Auf weiter gehende Wertungen bzw. Details habe ich ausdrücklich verzichtet.

Meine Ausführungen dienten ausschließlich der Beantwortung der hierzu eingegangenen Fragen der Abgeordneten des Bayer. Landtags.
Ihrem Vorhalt, dass ich Informationen zum Gesundheitszustand des Opfers an das Landtagsplenum weitergeben hätte, möchte ich deshalb deutlich widersprechen.

Sehr geehrter Herr Nikel, Ihre Schlussfolgerung, dass man aus meiner Äußerung ableiten könnte, ich fände es in Ordnung, wenn staatliche Kräfte, welche als einzige das Gewaltmonopol inne haben, Gewalt gegen psychisch kranke Menschen ausüben dürfen, entbehrt somit jeglicher Grundlage.

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