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Jens Zimmermann
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Frage von Thomas S. •

Frage an Jens Zimmermann von Thomas S. bezüglich Familie

Guten Tag Herr Zimmermann,

die aktuelle Pandemie bedingt soziale Härten, Zitat ZDF - Nachrichten:

"In dem Aachener Stadtteil Driescher Hof liegt die Kinderarmutsquote bei 43 Prozent. Viele der Familien leben von Hartz-IV, deutschlandweit sind es 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche zwischen null und 15 Jahren. Die Corona-Krise trifft diese Kinder besonders hart. Es fehlen die Orte, an denen sie ihre Zeit verbringen können. An denen sie lernen können. An denen sie Gemeinschaft erleben. Und nicht nur das: Es fehlt ein gesundes Frühstück oder warmes Mittagessen. (...) "Familien, die von Hartz-IV leben, können nicht auffangen, was in der Krise wegfällt", sagt Gerda Holz.

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-krise-kinder-armut-hartz-4-100.html

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in den Bundestag den Antrag eingebracht den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen um Personen ärmerer Bevölkerungsschichten vor finanziellen Notlagen zu schützen.
Dieser Antrag wurde am 14.Mai 2020 mit 451 Gegenstimmen zu 128 Pro-Stimmen abgelehnt.

Das Abstimmungsverhalten der 246 Abgeordneten der SPD:

Dafür gestimmt: 1 Abgeordnete/r
Dagegen gestimmt: 142 Abgeordnete
Enthalten: 0 Abgeordnete
Nicht beteiligt: 9 Abgeordnete

https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/19/abstimmungen/regelsatz-der-grundsicherung-erhoehen

Sie Herr Zimmermann haben den Antrag betreffs Erhöhung Regelsatz der Grundsicherung abgelehnt.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jens-zimmermann/abstimmungen

Frage 1:

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung?

Frage 2:

Wie werten Sie die oben zitierten Hinweise auf soziale Härten im Zusammenhang der aktuellen Pandemie?

Frage 3:

Erkennen Sie bezogen auf die benannten Hinweise Handlungsbedarf,
wenn ja welchen?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Unterstützung von Familien zu Zeiten von Corona.

Wie Sie bei dem Abstimmungsergebnis bereits gesehen haben, hat unser Koalitionspartner die CDU/CSU mit starker Mehrheit dagegen gestimmt. In dieser Koalition ist die SPD der Juniorpartner, dementsprechend konnten wir innerhalb der Koalition keine Mehrheit für den Antrag finden. Die SPD hat sich über den Koalitionsvertrag verpflichtet mit der CDU/CSU zusammenzuarbeiten und auch bei Oppositionsanträgen gemeinsam abzustimmen. Eine gemeinsame Regierungsarbeit ist nur durch Absprachen und Kompromisse möglich. Würden wir uns nicht auf Kompromisse einlassen, wäre eine Zusammenarbeit nicht möglich.

Dennoch, finanzielle Hilfe für Familien ist dringend nötig und wird auch bereits gewährt. Mithilfe des existierenden Kinderzuschlags können Familien, egal ob arbeitslos, in Kurzarbeit oder Selbstständig, aktuell bis zu 185 € pro Kind und Monat erhalten. Hierfür wird nur das Einkommen des letzten Monats, anstelle das der letzten sechs Monate, geprüft. Wer bisher den Kinderzuschlag bezogen hat, bekommt diese Leistung automatisch für sechs Monate verlängert. Das gilt so seit dem 1. April 2020. Zusätzlich gibt es einen Kinderbonus von 300€ für alle für die im September 2020 einen Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Diese Regelungen halte ich für ausgleichende und gerechte Maßnahmen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Familien.

Dass den Kindern, durch die vorübergehende Schließung von Kitas und vielen Räumlichkeiten für Freizeitaktivitäten, der soziale Kontakt zu Freunden und gleichaltrigen fehlt, ist unerfreulich aber zum Gehalt der Gesundheit aller auch zeitweise notwendig. Es wird bereits an Lösungen und der erneuten Eröffnung der Kitas gearbeitet, sodass sie möglichst bald in eine gewisse Form der Normalität zurückkehren können. Dabei ist es allerdings wichtig, nicht fahrlässig und übereilt zu handeln. Denn die Gesundheit und Sicherheit der Kinder und Erzieherinnen und Erzieher zu gewährleisten ist dabei besonders wichtig.

Für Eltern von Kindern unter 12 Jahren, die wegen der wegfallenden Betreuung zuhause bleiben müssen, gilt der Anspruch auf 67% ihres Nettoeinkommens (aber höchstens 2016 € im Monat) für eine Dauer von maximal sechs Wochen. Um Familien zu unterstützen, deren Verdiener in Kurzarbeit sind, haben wir uns als SPD dafür eingesetzt, dass das Gehalt der Kurzarbeiter von 60% (bei Kindern im Haushalt 67) ab dem vierten Monat auf 70 % (bei Kindern im Haushalt 77) des eigentlichen Gehalts erhöht wird. Ab dem achten Monat wird das Kurzarbeitergehalt auf 80% (bei Kindern im Haushalt 87) erhöht.

Auch hiermit soll eine übermäßige Einkommenseinbuße verhindert und somit die Eltern entlastet werden.

Ich hoffe diese Antwort hilft Ihnen und Sie können meine Entscheidung nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Zimmermann

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