Warum wollen Sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschneiden bzw. abschaffen?
Sehr geehrter Herr Peick,
bereits seit Monaten gibt es eine Debatte, dass CDU und SPD das IFG beschneiden wollen, damit die Bürger nicht herausfinden, was die Regierung so alles anstellt. Das betrachte ich als demokratiegefährdend! Den Bürgern fällt so etwas auch auf und u.a. deshalb erhalten die Koalitionspartner immer weniger Stimmen bei den Wahlen. Näheres findet sich auch unter https://taz.de/IFG-Reform-auf-Bundesebene/!6192998/ Der Artikel dürfte Ihnen vermutlich bekannt sein. Auf Dauer schaffen die bisherigen Regierungsparteien sich damit selbst ab. Wollen Sie wirklich, dass die AfD davon profitiert? Solange die Koalition sich so verhält, kann man deren Parteien nicht mehr wählen. In MV ist die CDU schon an der 5-Prozent-Hürde gescheitert. Mit ihrer Politik steuern SPD und CDU darauf hin, dass es noch in weiteren Bundesländern so kommt. Haben Sie Willy Brandt vergessen? "Mehr Demokratie wagen?"
Mit freundlichen Grüßen
Franz-Josef M.
Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz, und der voraussetzungslose Zugang zu staatlichen Informationen ist dabei ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kontrolle. Deshalb darf es aus meiner Sicht nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche von Bürger*innen, Presse und Zivilgesellschaft kommen. Maßgabe dazu ist auch weiterhin die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürger*innen und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Ihre konkreten Fragen beziehen sich auf Regelungen, über die derzeit diskutiert und spekuliert wird. Solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, halte ich es deshalb für wenig sinnvoll und zielführend, einzelne mögliche Regelungen vorab zu bewerten oder darüber zu spekulieren.
Entscheidend ist für mich der parlamentarische Prozess. Wenn ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, werden wir die darin vorgesehenen Regelungen im Detail prüfen und politisch bewerten. Dabei bleibt für mich die bereits genannte Maßgabe entscheidend: Eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes muss einen Mehrwert für Bürger*innen, Presse und Zivilgesellschaft schaffen und darf das bestehende Transparenzniveau nicht absenken.
Dazu gehört für mich auch, genau hinzuschauen, ob mögliche Änderungen bei Gebühren, Antragsberechtigung oder Zugangsvoraussetzungen tatsächlich zu einer Verbesserung führen oder den Informationszugang erschweren würden. Sollte ein Gesetzentwurf Regelungen enthalten, die den bisherigen Informationszugang unangemessen einschränken, wird die SPD-Bundestagsfraktion dies entsprechend kritisch prüfen und sich im parlamentarischen Verfahren für eine sinnvolle Reform einsetzen.

