Wie rechtfertigen Sie die geplante Einführung eines Nachweises für ein 'berechtigtes Interesse', des IFG?
Sehr geehrter Herr Peick,
mit großer Sorge las ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto auszuhöhlen.
Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen einen voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren und so Korruption und Missbrauch vorzubeugen. Im Koalitionsvertrag haben Sie gemeinsam mit der CDU vereinbart, das IFG im Sinne der Bürger zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil und der größte Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.
Anfragen wären nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich, wer definiert dieses „berechtigte Interesse“?
Des Weiteren könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten.
Mit freundlichem Gruß
Christian B.

