Wie rechtfertigen Sie die geplante Einführung eines Nachweises für ein 'berechtigtes Interesse', des IFG?
Sehr geehrter Herr Peick,
mit großer Sorge las ich von den Plänen des Koalitionsausschusses, das Informationsfreiheitsgesetz de facto auszuhöhlen.
Aktuell ermöglicht das IFG allen Menschen einen voraussetzungslosen Zugang zu staatlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren und so Korruption und Missbrauch vorzubeugen. Im Koalitionsvertrag haben Sie gemeinsam mit der CDU vereinbart, das IFG im Sinne der Bürger zu reformieren. Der jetzige Beschluss des Koalitionsausschusses ist das genaue Gegenteil und der größte Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. Die vorgeschlagenen Änderungen würden der Informationsfreiheit in Deutschland de facto ein Ende setzen.
Anfragen wären nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich, wer definiert dieses „berechtigte Interesse“?
Des Weiteren könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten.
Mit freundlichem Gruß
Christian B.
Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz, und der voraussetzungslose Zugang zu staatlichen Informationen ist dabei ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kontrolle. Deshalb darf es aus meiner Sicht nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche von Bürger*innen, Presse und Zivilgesellschaft kommen. Maßgabe dazu ist auch weiterhin die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürger*innen und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Ihre konkreten Fragen beziehen sich auf Regelungen, über die derzeit diskutiert und spekuliert wird. Solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, halte ich es deshalb für wenig sinnvoll und zielführend, einzelne mögliche Regelungen vorab zu bewerten oder darüber zu spekulieren.
Entscheidend ist für mich der parlamentarische Prozess. Wenn ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, werden wir die darin vorgesehenen Regelungen im Detail prüfen und politisch bewerten. Dabei bleibt für mich die bereits genannte Maßgabe entscheidend: Eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes muss einen Mehrwert für Bürger*innen, Presse und Zivilgesellschaft schaffen und darf das bestehende Transparenzniveau nicht absenken.
Dazu gehört für mich auch, genau hinzuschauen, ob mögliche Änderungen bei Gebühren, Antragsberechtigung oder Zugangsvoraussetzungen tatsächlich zu einer Verbesserung führen oder den Informationszugang erschweren würden. Sollte ein Gesetzentwurf Regelungen enthalten, die den bisherigen Informationszugang unangemessen einschränken, wird die SPD-Bundestagsfraktion dies entsprechend kritisch prüfen und sich im parlamentarischen Verfahren für eine sinnvolle Reform einsetzen.

