(...) dass bei Eltern, die sich die Fürsorge für das gemeinsame Kind teilen, der tatsächliche Aufwand zu den Unterhaltspflichten stärker ins Verhältnis gesetzt werden kann. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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