Begrenzung des Anstiegs der extrabudetären Versorgung - Budgetierung auf Umwegen? Werden Sie sich weiterhin für uns und unsere Patienten einsetzen?
Danke für Ihren bisherigen Einsatz und Ihr Engagement!!! Mit Entsetzen lese ich, dass Frau Warken eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung für sinnvoll hält. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen/ steigender Versorgungsengpass in der Psychotherapie) geben, welche ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Soll hier ggf. auf Umwegen das erreicht werden, was ursprünglich über eine angedachte Budgetierung bewirkt werden sollte? Leider bin ich keine Juristin, aber nach all dem, was bislang passiert ist, habe ich die Befürchtung, dass uns ein trojanisches Pferd untergejubelt wird. Wie sehen Sie das? Ich habe existenzielle Angst.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre freundlichen Worte. Bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort so lange auf sich warten ließ. Ihre Sorge um Ihre Praxis und Ihre Patient*innen kann ich angesichts dieser politischen Entwicklung sehr gut nachvollziehen.
Ja, ich werde mich weiterhin für Sie und eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung einsetzen. Bereits im April habe ich mich öffentlich gegen die Kürzungen und eine Rückführung der Psychotherapie in die budgetierte Gesamtvergütung ausgesprochen.
Seit Ihrer Frage ist jedoch leider mehr passiert als eine bloße Begrenzung von Ausgabensteigerungen: Das im Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht grundsätzlich vor, bislang extrabudgetär vergütete psychotherapeutische Leistungen ab 2027 wieder in die begrenzte Gesamtvergütung zu überführen. Ihre Befürchtung einer Budgetierung war deshalb keineswegs unbegründet.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede zusätzliche Sitzung vollständig unbezahlt bleibt. Entscheidend ist auch die regionale Honorarverteilung. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein plant derzeit für bestimmte psychotherapeutische Leistungen eine zeitbezogene Kapazitätsgrenze: Bis zu dieser Grenze soll voll, darüber abgestuft/anteilig vergütet werden. Der endgültige Honorarverteilungsmaßstab soll am 18. November beschlossen werden. Belastbare Aussagen zu Ihrer einzelnen Praxis sind deshalb noch nicht möglich. Den aktuellen Stand erläutert die KVSH in ihren Fragen und Antworten.
Plausibilitätsprüfungen und Vergütungsgrenzen müssen dabei allerdings auseinandergehalten werden. Eine Prüfung der abgerechneten Arbeitszeit ist etwas anderes als die Entscheidung, wie viel davon bezahlt wird. Ich sehe die Gefahr einer Verknappung von Therapieplätzen vor allem dann, wenn notwendige zusätzliche Behandlungen durch Budgetierung wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sind oder wenn dadurch private oder alternative Kostenerstattungen bevorzugt werden. Eine pauschale Absenkung von Plausibilitätsgrenzen durch die KBV würde ich ohne einen konkreten Beschluss nicht als feststehende Folge darstellen.
Seit letzter Woche gibt es immerhin auch Korrekturen, denn der Bundestag hat am 15. Oktober Ausnahmen insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie bestimmte schwere und dringliche Fälle beschlossen. Gerade Letzteres ist noch nicht völlig nachvollziehbar und für die übrige Erwachsenenpsychotherapie bleibt die Budgetierung bestehen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und ich werde mich selbstverständlich im Rahmen meiner Möglichkeiten für eine Verbesserung, bzw. das Verhindern von weiterem Versorgungsabbau einsetzen. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer bewertet die Nachbesserungen als unzureichend - dieser Einschätzung schließe ich mich an.
Die gesonderte Honorarkürzung um 4,5 Prozent wurde bereits am 9. Juli gerichtlich vorläufig ausgesetzt. Das ist ein Erfolg des von der KBV angestrengten Eilverfahrens, allerdings noch keine endgültige Entscheidung. Meine politische Forderung bleibt eine angemessene, verlässliche Vergütung notwendiger Psychotherapie und eine grundsätzliche Novellierung der bisherigen Bedarfsplanung. Wer heute Behandlungen erschwert, riskiert längere Erkrankungen, mehr stationäre Aufenthalte und höhere Folgekosten, insbesondere bei immer steigenden Fallzahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jasper Balke
