


Ich habe mich, um mehr Informationen zum aktuellen Planungsstand zu erhalten, an die Autobahn GmbH gewandt. Ich möchte Sie freundlich bitten, sich für die weitere Kommunikation einmal mit meinem Wahlkreisbüro (janosch.dahmen.wk@bundestag.de) in Verbindung zu setzen.


Eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamt*innen ist in einigen Bundesländern möglich, da diese Beamte des jeweiligen Landes sind.


Dabei ist es wichtig, die Notfallversorgung in ihrer Dreiteilung - Notaufnahmen, ambulante kassenärztliche Notfallversorgung und Rettungsdienst - gemeinsam zu betrachten und zu regeln. Nur so können Fehlfunktionen in einem Bereich vermieden werden, die sich negativ auf andere Bereiche auswirken könnten.