Welche SGB-V-Reformen planen Sie, um die Reibungsverluste durch über 90 parallele Kassen abzubauen und diese Mittel direkt in die Daseinsvorsorge (Rettungsdienst) zu lenken?
Sehr geehrter Herr Dahmen,
die Finanzierung unseres Rettungswesens gerät unter Druck. Vorhaltekosten und „Leerfahrten“ werden von Krankenkassen oft mit Verweis auf Wirtschaftlichkeit und enge Auslegung von § 60 SGB V nicht auskömmlich refinanziert.
Dem gegenüber steht eine eklatante System-Ineffizienz: Deutschland leistet sich über 90 gesetzliche Krankenkassen (Quelle: GKV-Spitzenverband) – mit über 90 Vorständen, IT-Systemen und Verwaltungsapparaten. Da ca. 95 % der Leistungen im SGB V identisch festgeschrieben sind, verwaltet dieser administrative Überbau weitgehend dasselbe Produkt.
Während Milliarden in redundanten Strukturen verpuffen, wird an der existenziellen Daseinsvorsorge gespart. Ein System mit 90-fachem administrativem Luxus darf sich nicht hinter Gesetzestexten verstecken.
Wie wollen Sie als Gesetzgeber diese Struktur-Ineffizienz auflösen, damit Kernaufgaben wie der Rettungsdienst verlässlich aus Beiträgen finanziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Dominik B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr engagiertes Eintreten für eine zukunftsfähige Finanzierung des Rettungsdienstes. Sie verbinden zwei wichtige gesundheitspolitische Fragen, die strukturelle Unterfinanzierung der Notfallrettung und die Effizienz der GKV-Kassenlandschaft, die ich beide gerne aufgreife.
Der Rettungsdienst ist eine unverzichtbare Säule der medizinischen Daseinsvorsorge. Die geltende Regelung in § 60 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme medizinisch notwendiger Transportkosten deckt aber die tatsächlichen Vorhaltekosten und die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst nur sehr unzureichend ab. Diese strukturelle Unterfinanzierung belastet Kommunen und Rettungsorganisationen und gefährdet mittelfristig die Versorgungsqualität.
Bündnis 90/Die Grünen haben dafür einen konkreten Reformvorschlag erarbeitet und bereits im Oktober letzten Jahres erneut eingebracht, nachdem die Ampel-Notfallreform am Koalitionsbruch gescheitert war. Mit der Reform wird die medizinische Notfallrettung als vollwertige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in einem neuen § 30 SGB V verankert. Das bedeutet eine grundlegend andere und deutlich verlässlichere Finanzierungsgrundlage als die bisherige Fahrkostenerstattung. Flankiert wird dies durch Integrierte Notfallzentren, die eine effizientere und bedarfsgerechtere Versorgung ermöglichen sollen. Nach unserer Einschätzung birgt die Notfallreform insgesamt ein Einsparpotenzial von bis zu 4 Milliarden Euro jährlich. Trotz Mehrausgaben im Bereich des Rettungsdienstes. Mittel, die dem System zugutekämen.
Ihrem Hinweis auf die hohe Zahl parallel bestehender Kassen liegt ein nachvollziehbares Effizienzargument zugrunde. Die Fakten zeichnen jedoch ein differenzierteres Bild: Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung machen weniger als vier Prozent der GKV-Gesamtausgaben aus und sind in den vergangenen Jahren langsamer gestiegen als die eigentlichen Leistungsausgaben.
Die eigentlichen Kostentreiber im System liegen woanders: bei Krankenhausausgaben, Arzneimitteln und der ambulanten Versorgung. Eine bloße Konsolidierung der Kassenlandschaft würde die für den Rettungsdienst verfügbaren Mittel daher nicht in nennenswertem Umfang erhöhen. Echte und nachhaltige Einsparungen entstehen durch Strukturreformen, wie der Notfallreform. Deshalb bleiben wir genau hier weiter dran.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen werde ich weiterhin konsequent in meiner parlamentarischen Arbeit verfolgen. Für Ihre anhaltende Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für eine gute Notfallversorgung bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB
Bündnis 90/Die Grünen

