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Jana Schimke
CDU
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Frage von Manfred A. •

Frage an Jana Schimke von Manfred A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Schimke,
bei der Abstimmung zu Finanzhilfen für Griechenland am 27.02.2015
waren sie leider nicht anwesend, aber sagen Sie mir bitte, Frau Schimke,
WER rettet hier eigentlich WEN?

Meine 2.Frage an Sie als Diplom-Politikwissenschaftlerin in ihrer
beruflichen Qualifikation, da Sie bei der Abstimmung zur Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA am 25.09.2014 mit NEIN gestimmt haben.

Sollen zukünftig in einer sogenannten marktkonformen Demokratie die
politischen Entscheidungen nur noch in einer Richtung möglich sein,
hin zu einer schrankenlosen Weltwirtschaft, oder sollte der Markt
NICHT mit Demokratie vermengt werden?

Mit freundlichen Grüßen
M. Anlauf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Anlauf,

momentan befinde ich mich in Mutterschutz und konnte daher leider nicht an der Abstimmung über die Verlängerung des Hilfsprogramms für Griechenland teilnehmen.

Die Bedenken in Bezug auf das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA nehme ich sehr ernst. Ein Kritikpunkt sind dabei die von Ihnen genannten Investor-Staat-Schiedsverfahren, in denen Streitigkeiten zwischen Unternehmen und europäischen Staaten bzw. den USA vor privaten, nicht-staatlichen Gerichten beigelegt werden sollen. Dabei nimmt der Investitionsschutz für Deutschland seit jeher eine wichtige Rolle ein. Die Bundesrepublik hat seit 1959 insgesamt 131 Investitionsförder- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern geschlossen. Auch die EU-Kommission strebt die Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen in die meisten Freihandelsabkommen an, z.B. auch mit China.

Bei Regelungen zum Investitionsschutz handelt es sich um Vorkehrungen in unserem eigenen Interesse: Nur so kann ein adäquater Rechtsschutz, z.B. für kleine und mittelständische deutsche Unternehmen, die im Ausland investieren, geschaffen werden. Investitionsschutz garantiert den Unternehmen, dass ihre Investitionen im Ausland gerecht und gleichberechtigt mit den Investitionen der nationalen Unternehmen behandelt werden. Vielleicht kann ich Ihren Bedenken entgegenwirken, wenn ich Ihnen mitteile, dass bisher knapp über die Hälfte der Klagen aus der Europäischen Union kommt. Deutsche Investoren sind die vierthäufigsten Initiatoren von derartigen Verfahren. Ebenso gab es bisher nur zwei Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Auch das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) enthält bereits Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsverfahren, die sich bewährt haben. Deshalb besteht nach meiner Auffassung kein Anlass zur Sorge über die geplanten Regelungen.

Die EU-Kommission veröffentlichte erst kürzlich die Ergebnisse einer europaweiten Konsultation zum Thema Investitionsschutz. Daran anschließend erfolgt nun eine Beratung mit allen wichtigen europäischen Institutionen um eine Verhandlungsposition der EU zu diesem Thema festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schimke

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