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Jan van Aken
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Frage von Jörg L. •

Frage an Jan van Aken von Jörg L.

Werter Herr von Aken,

Am 15.12.2016 wurde die ZDF- Doku " An forderster Front- Der Krieg gegen den IS" um 01:55 im ZDF-Info ( Reporter: Ashwin Raman ) gesendet. Leider ist diese Dokumentation gegenwärtig in der ZDF-Mediathek nicht auffindbar, dafür aber auf der "YouTube" Internetseite abrufbar. Diese Dokumentation ist äusserst interessant und ich kann Ihnen nur empfehlen sich mit diesem Beitrag zu beschäftigen, da es sich hierbei offensichtlich nicht um eine "FakeNews" handelt. Meine Frage ist diesbezüglich, ob deutsche Soldaten und Abgeordnete des deutschen Bundestages für diesem Ausbildungseinsatz im Falle einer Strafanzeige beim IStGH wegen Artikel III der UN-Völkermordkonvention gegebenenfalls damit rechnen müssen, vom IStGH zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die BRD hat meines Wissen nach am 11.12.2002 diese Konvention ratifiziert. US-Soldaten oder russische Soldaten müssen sich diesbezüglich keine Gedanken darüber machen, weil keine Ratifizierung ihrer Staaten vorliegt. Spätesten in dem Fall wenn die Kurden / Peshmerga dazu übergehen die Türkei anzugreifen, um wie in diesem Beitrag erwähnt ihren eigenen Staat zu errichten, könnte es zu solch einem Problem kommen. Wenn kurdische Freiheitskämpfer mit deutschen Waffen auf türkische Zivilisten schiessen, und türkische Soldaten mit deutschen Waffen auf kurdische Frauen und Kinder schiessen ist das Völkerrecht mal wieder nur ein Stück Papier!!!

mfG J Lawerenz

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Herr Lawerenz,

Danke für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.

Ich denke, dass in dem ja doch erst mal sehr hypothetischen Fall den Sie skizzieren, wenn überhaupt nur eine Anklage von Militärangehörigen in Frage käme - und nicht von Migliedern des Deutschen Bundestages, die den Militäreinsatz beschließen. Ich finde Ihre Idee allerdings sehr charmant, da ich denke, dass die politische und auch völkerrechtliche Fahrlässigkeit mit der dieser Bundestag mittlerweile Auslandseinsätze beschließt, ein Ende haben muss.

Ob der IStGH am Ende funktioniert, wenn es um Anklagen gegen Militärs aus z.B. NATO-Staaten geht und nicht solche aus afrikanischen Diktaturen? Und ob und wie die Bundesregierung in diesem Falle kooperieren wird? Auch das muss sich zeigen, eine Stärkung des IStGH befürworte ich aber definitiv.

Zuletzt muss ich Ihnen allerdings widersprechen, da ich nicht denke, dass die primäre Gefahr vom deutschen militärischen Engagement in Irak und Syrien der Türkei oder der türkischen Zivilbevölkerung droht. Die nordirakischen Peshmerga auszubilden und zu bewaffnen ist ein Wahnsinn, weil die kurdische Autonomieregierung eine Sezession vom Irak plant und hier eine große Gefahr für einen weiteren innerirakischen militärischen Konflikt droht. Dass Deutschland weiterhin die Türkei mit Waffen beliefert, während diese einen Krieg gegen die eigene kurdische Bevölkerung führt und direkt sowie völkerrechtswidrig mit Bodentruppen in Syrien interveniert, stellen für mich viel größere Bedrohungen für den Weltfrieden dar, als die von Ihnen skizzierten.

Mit besten Grüßen

Jan van Aken