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Jan Schröder
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Frage von Jörg B. •

Sehr geehrter Herr Schröder, warum wird der seit Jahrzehnten bestehende §41 Waffengesetz (Waffenbesitzverbot auch für frei erwerbbare Waffen) nicht gegen Reichsbürger und andere Gefährder genutzt?

Wir haben die rechtlichen Mittel um Personen, denen die Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen (auch den frei erwerbbaren) fehlt, den Zugang zu diesen zu verwehren.
Warum werden diese Mittel nicht genutzt und stattdessen weitere überflüssige Regelungen gefordert?

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In Bezug auf den § 41 sind den Gerichten bislang noch hohe Hürden gesetzt. Es werden stichfeste Anhaltspunkte benötigt, um jemandem den Besitz von frei erwerbbaren Waffen oder Munition zu untersagen. Wenn es keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gibt, begründet beispielsweise die Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist leider noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, wie das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, in seinem Beschluss vom 04.07.2022 unter Aktenzeichen 6 S 988/22 festgestellt hat. Seien sie versichert, dass wir als SPD der Auffassung sind, dass Waffen in den Händen von Reichsbürgern eine Gefahr für alle Bürgerinnen und Bürger darstellt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in ihrem „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ im März 2022 angekündigt Verfahrensweisen zu erarbeiten, um den Entzug und die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse besser durchsetzen zu können. Unter anderem werden wir ein Forum zum Austausch von Verfassungsschutz-, Waffen-, und Polizeibehörden unter geeigneter Einbeziehung der Verwaltungsgerichte einrichten.

Ein Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes liegt aus dem Bundesinnenministerium auch bereits vor und soll in Kürze zur Abstimmung an die anderen Ressorts gehen. Im Detail geht es in dem Referentenentwurf darum, dass Schreckschusspistolen und Armbrüste künftig nur mit kleinem Waffenschein zu haben sein sollen. Der Privatbesitz bestimmter halbautomatischer Waffen soll verboten werden. Damit folgt die Ampelkoalition auch ihrem Koalitionsvertrag, welcher die Prüfung des Waffenrechts vorsieht. Wir als SPD setzen uns konsequent für die Verschärfung des Waffengesetzes ein, vor allem auch nach den Übergriffen auf Polizisten und Feuerwehrleute in der Silvesternacht.

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