Wie soll die in allen Bundesländern aus den Tarifverhandlungen des TV-L (TVÖD/Bund verhandeln bereits neu) gezogene Besoldungserhöhung die Lücke schließen?
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank zunächst für die Beantwortung und inhaltliche Auseinandersetzung meines Anliegens zur Nds. Besoldung. Leider kann ich Ihren Gedankengang jedoch nicht nachvollziehen, inwiefern die aus den TV-L Verhandlungen hervorgegangene Besoldungserhöhung um 5,5% im Februar 2025 - die in quasi allen Rechtskreisen Anwendung findet - die Lücke zu diesen schließen können soll?
Das als Beispiel angeführte Land Sachsen erhöht seine Besoldung gem. des dortigen Art. 7 Nr 2 5. DRÄndG ebenfalls zum 01.02.2025 um 5,5%.
Übrigens bezahlt Sachsen seine Lehrkräfte ebenfalls einheitlich nach A13, würde ironischerweise aber selbst in A12 bei 2 Kindern mit 73.022€ mehr zahlen als Nds. in A13 mit 70.879€ - das ganze bei niedrigeren Lebenshaltungskosten.
Sachsen hat hier die BVerfG Rechtspr. aus 2018 & 2020 zur Amtsangem. Alimentation durch eine deutliche Anhebung der Kinderzuschläge und zusäztl. Besoldungserhöhung um 4,1% zum 01.01.2024 zumind. teilw. beachtet.
Sehr geehrter Herr H.,
ich danke für Ihre Anmerkungen. Sie haben natürlich Recht, dass die Unterschiede der einzelnen Bundesländer durch die erfolgte Besoldungserhöhung nicht kleiner werden. Diese werden sich erst über einen längeren Zeitraum verkleinern lassen, da sich in den einzelnen Bundesländern allein schon aus haushalterischen Gesichtspunkten unterschiedliche Möglichkeiten ergeben.
Wie Sie sicherlich verfolgt haben, ist die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag stets darauf bedacht, die Gehälter aller Landesbediensteten kontinuierlich zu erhöhen. Das gelingt vielleicht nicht immer so schnell, wie es oftmals wünschenswert wäre und betrifft nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen, aber der Weg, den wir damit eingeschlagen haben, ist aus meiner Sicht der richtige.
Mit freundlichem Gruß
Jan Schröder