
(...) Deshalb bin ich sicher, dass Ihre Anträge auf Kostenerstattung entsprechend auf den Dienstweg gebracht wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nur raten, sich zur schnellen Klärung der Angelegenheit vertrauensvoll an Ihren aktuellen Disziplinarvorgesetzten oder direkt an die Anstaltsleitung zu wenden. (...)