
(...) Wer die Dienste dennoch weiter nutzen will, hat keine Wahlmöglichkeit und wird von Facebook dazu gezwungen, den neuen Regeln zuzustimmen. Mit dem Zwang verstößt Facebook klar gegen europäisches AGB- und Datenschutzrecht. Dies lässt eine solch einseitige Vertragsänderung nicht zu und fordert eine freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung. (...)