(...) Bei Beamtinnen und Beamten, die aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand eintreten, ist der maximale Abschlag auf 10,8% gedeckelt. Diese Deckelung ist für Beamtinnen und Beamte, die ohne Vorliegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand eintreten nicht vorgesehen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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