
(...) Bei Beamtinnen und Beamten, die aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand eintreten, ist der maximale Abschlag auf 10,8% gedeckelt. Diese Deckelung ist für Beamtinnen und Beamte, die ohne Vorliegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand eintreten nicht vorgesehen. (...)