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Jan-Niclas Gesenhues
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Frage von Peter H. •

Wie positionieren Sie und Ihre Fraktion sich zu den im TAB-Bericht des Bundestages (2023, Drucksache 20/5646) offiziell anerkannten athermischen Risiken des Mobilfunks?

Sehr geehrter Herr Dr. Gesenhues,

ich wende mich an Sie, da der Bundestag mit dem TKG-Änderungsgesetz den Abbau von Hürden für den Mobilfunkausbau forciert, der vorsorgende Gesundheitsschutz aber auf der Strecke bleibt.

Das TAB stellte im Bericht (2023) fest, daß athermische Effekte unterhalb der Grenzwerte nachgewiesen sind. Dennoch verharren die Grenzwerte in der veralteten 26. BImSchV, die nur vor Gewebeerwärmung schützt. Betroffene Bürger und Kommunen sind dieser Dauerstrahlung derzeit rechtlich schutzlos ausgeliefert.

https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf (S. 152)

https://link.springer.com/article/10.1186/s12940-026-01288-6 (Abstract S. 1)

https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf (S. 12, S. 144)

Mit freundlichen Grüßen

Peter H.

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