Sehr geehrter Hr. Gesenhues ich pflege meine 36 jährige behinderte Tochter in Tecklenburg - Wie werden Sie im Bundestag stimmen, um Familien wie meine vor diesem Kollaps zu schützen?
Die Pläne der Regierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) würden die Verhinderungspflege durch unsere Bekannte abschaffen. Pflegedienste vor Ort lehnen uns ab, meine Tochter akzeptiert keine Fremden. Wenn diese Reform kommt, muss ich meine Tochter ins Heim oder meinen Vollzeitberuf als Krankenschwester aufgeben. Wie werden Sie im Bundestag stimmen, um Familien wie meine vor diesem Kollaps zu schützen? MfG
Sehr geehrte Petra D.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe großen Respekt davor, dass Sie die Pflege Ihrer Tochter mit Ihrer Vollzeittätigkeit als Krankenschwester vereinbaren. Ihre Schilderung macht sehr deutlich, wie existenziell verlässliche Entlastungsangebote für Familien wie Ihre sind.
Für mich ist klar: Eine Pflegereform darf Familien nicht vor die Wahl stellen, die eigene Erwerbstätigkeit aufzugeben oder einen Angehörigen gegen dessen Bedürfnisse stationär unterzubringen. Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Abschaffung des eigenständigen Anspruchs auf Verhinderungspflege halte ich in dieser Form nicht für tragfähig. Ich werde mich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass eine verlässlich finanzierte und flexibel nutzbare Ersatzpflege durch vertraute Personen erhalten bleibt.
Wir Grünen haben dazu ein eigenes Konzept für eine nachhaltige Pflegereform vorgelegt: (https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108398.pdf.) Wir wollen die verschiedenen Entlastungsleistungen in einem flexibel einsetzbaren Angehörigen-Entlastungsbudget bündeln, das die Verhinderungspflege ausdrücklich einschließt.
Ihre Erfahrungen aus Tecklenburg werde ich in die weiteren Beratungen mitnehmen. Pflegende Angehörige tragen einen unverzichtbaren Teil unseres Pflegesystems. Sie brauchen verlässliche Unterstützung und die Sicherheit, dass häusliche Pflege nicht am fehlenden Zugang zu passenden Entlastungsangeboten scheitert. Dem PNOG in seiner jetzigen Form werde ich nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Niclas Gesenhues

