
(...) Der im Zusammenhang mit der Freiheit des Mandates diskutierte so genannte „Fraktionszwang“ wäre also verfassungswidrig. Lediglich eine gewisse „Fraktionsdisziplin“ wird den Abgeordneten abverlangt. Diese ist verfassungsrechtlich unbedenklich und auch notwendig, um die Effektivität der parlamentarischen Abläufe sicherzustellen. (...)