Am Klimaschutzziel wird nicht gewackelt. Wir halten auch mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ausdrücklich an unseren CO₂-Einsparzielen fest. Nur der Weg, den wir einschlagen, ist ein anderer.
Eine gute Reform muss dazu beitragen, dass auch künftig eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung gewährleistet bleibt.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, ab 2028 eine Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke einzuführen. Ziel ist es, Anreize für die Hersteller zu schaffen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren und zugleich einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten.

