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Jan-Marco Luczak
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Frage von Thomas G. •

Weshalb hatten sie am 30.09.25 auf dieser Internetseite fälschlicherweise behauptet, dass die Verfahren gerechter geworden sind? Weshalb wollen sie mit den Änderungen im bis zum Jahr 2027 warten?

Weshalb hatten sie am 30.09.2025 auf dieser Internetseite fälschlicherweise, dass die Verfahren gerechter geworden sind? Die Gerichtsverfahren bei Anfechtungsklagen wurden seit dem 01.12.20 nicht rechtssicherer und schon gar nicht gerechter. Vor dem 01.12.20 konnte jeder Eigentümer darüber entscheiden, ob er nur Kläger sein möchte. § 16 Abs. 2 WEG wird von Mehrheiten dazu missbraucht, um Minderheiten finanziell zu benachteiligen. Die Aussicht, dass die Eigentümermehrheit, Kläger von Prozesskosten befreit, wenn diese Verfahren gewonnen haben, sind null. Durch die Verschlechterungen des WEG-Gesetz zum 01.12.20, hatte es eine Zunahme von Rechtswidrigen Beschlüssen gegeben. Weil die Kläger auch im Erfolgsfall durch das Verfahren geschädigt werden und auch weil die Eigentümer, die die Beschlüsse verursacht haben, im Gerichtsverfahren anonym bleiben. Weshalb wollen sie mit dringend notwendigen Ergänzungen des WEG-Gesetz bis zum Jahr 2027 warten?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Meine frühere Aussage, das Verfahren sei durch die Reform gerechter geworden, bezog sich auf die verfahrensrechtliche Ausgestaltung insgesamt. Seit der Reform wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt und nicht mehr jeder einzelne Eigentümer. Dadurch wurden die Verfahren in vielerlei Hinsicht übersichtlicher und praktikabler. Das schließt aber natürlich nicht aus, dass Sie einzelne Regelungen der Reform kritisch bewerten.

Zu Ihrer Frage, weshalb eine Evaluation erst 2027 vorgesehen ist: Eine belastbare Bewertung einer so umfassenden Reform setzt voraus, dass ausreichend praktische Erfahrungen gesammelt werden können. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten zeigen sich häufig nur erste Anwendungsprobleme. Viele Auswirkungen werden hingegen erst im Laufe mehrerer Jahre sichtbar, wenn sich eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt hat und die Neuregelungen in einer größeren Zahl unterschiedlicher Fallkonstellationen angewendet wurden. Erst dann lässt sich seriös beurteilen, welche Regelungen sich bewährt haben und an welchen Stellen gesetzlicher Nachbesserungsbedarf besteht.

Gerade deshalb halte ich eine sorgfältige Evaluation für sinnvoll. Sie soll nicht nur kurzfristig aufgetretene Probleme erfassen, sondern auch langfristige Entwicklungen in der Praxis berücksichtigen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Frage, ob die geltenden Vorschriften zur Kostenverteilung den berechtigten Interessen aller Wohnungseigentümer ausreichend Rechnung tragen.

Herzliche Grüße

Jan-Marco Luczak

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