Wie wird in Berlin (Land & Bund) das (Grund-)Recht auf analoge Teilhabe im Sinne der Freiheit vor Digitalzwang zukunftsorientiert konzeptualisiert u. operationalisiert (Justiz, Verwaltung etc.)?
Wie wird in Berlin (Land & Bund) das (Grund-)Recht auf analoge Teilhabe im Sinne der Freiheit vor Digitalzwang zukunftsorientiert konzeptualisiert u. operationalisiert (Justiz, Verwaltung etc.)? Gibt es eine integrierte Strategie der digitalen sowie/als analogen Souveränität?
Ist das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise zu den Problemzusammenhängen in irgendeiner Form orientierungs- und handlungsleitend?
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2024_digitalzwang3.pdf
Antwort ausstehend von Jan Lehmann SPD

