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Jan-Christoph Oetjen
FDP
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Frage von Erhard J. •

Zum neuen *Whistleblower-Gesetz*. Was ist der Unterschied zwischen einem *Whistleblower*, Hinweisgeber, investigativen Journalisten und einem Denunzianten?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr. J.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Um Ihre Frage zu beantworten, möchte ich zunächst näher auf die Whistleblower-Richtlinie von 2019 eingehen. Denn das Gesetz trägt aktiv zur Aufrechterhaltung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei und garantiert somit die Meinungs- und Informationsfreiheit der EU-Bürgerinnen und Bürger. Whistleblower bzw. Hinweisgeber sind in diesem Zusammenhang wichtige Quellen für den investigativen Journalismus, da durch sie auf Missstände in Unternehmen und Behörden hingewiesen wird. Die Veröffentlichung dieser durch Journalistinnen und Journalisten ist ein möglicher Weg, um die Öffentlichkeit auf die Verletzung individueller und/oder kollektiver Rechte aufmerksam zu machen. Zuvor behinderten die unterschiedlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten den wirksamen Schutz von Hinweisgebern, doch durch die Verabschiedung der Richtlinie im Oktober 2019 wurde der Weg für den europaweiten Schutz von Whistleblowern geebnet.

Im Februar dieses Jahres sah sich die Europäische Kommission jedoch gezwungen ein Verfahren gegen acht Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie einzuleiten. Eigentlich hätte diese Richtlinie nämlich schon längst von der vorherigen Bundesregierung implementiert werden müssen. Dies konnte durch die engagierte Arbeit des Bundesjustizministers Marco Buschmann jetzt nachgeholt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde nämlich am 11. Mai 2023 endlich verabschiedet. Damit werden alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden dazu verpflichten, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften und bestimmte Bereiche des deutschen Rechts gemeldet werden können. Denn häufig werden die jeweiligen Personen davon abgehalten, ihre Bedenken zu äußern, da sie Vergeltungsmaßnahmen befürchten. Deshalb ist es wichtig mir wichtig, ein gewisses Schutzniveau für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu gewährleisten.

Mit ihrem Verhalten übernehmen sie nicht nur Verantwortung für die Gesellschaft, sondern würden gleichzeitig auch Unternehmen und Behörden selbst schützen. Denn laut Bundesjustizminister Marco Buschmann würden durch das frühzeitige Einschreiten, Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermieden werden. Somit können Whistleblower eher als eine Art Aufklärer verstanden werden.

Wenn Sie weitere Fragen zu dem Whistleblower-Gesetz haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Christoph Oetjen

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