Die Abstimmung im LIBE-Ausschuss am 3. Dezember 2025 war lediglich zu einer Änderung des Konzepts von sicheren Drittstaaten in der Asylverfahrensverordnung, die einen wesentlichen Kernpunkt der Verordnung abändert. Diese Änderung wurde von einer Mehrheit rechts der Mitte unter Einbeziehung rechtsextremer Parteien wie der AfD und ohne Einbeziehung der liberalen Fraktion erarbeitet und war weit von der bisherigen Kompromisslinie des Asylpakts entfernt.
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