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Jan-Christoph Oetjen
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Frage von Ines M. •

Warum gibt es in der EU keine einheitliche Umweltplakette?

Sehr geehrter Herr Oetjen,
durch einen Bußgeldbescheid mussten wir schmerzlich erfahren, dass in der belgischen Stadt Gent, in der unser Sohn auf der Reise zu einem Studienaufenthalt nach Irland einen Zwischenstopp eingelegt hat, die deutsche Umweltplakette nicht gilt. Man hätte kostenlos bis spätestens am Tag nach der Einfahrt eine Plakette online beantragen müssen. Woher soll man so etwas wissen? Freiem Reisen durch Europa wird ein Riegel vorgeschoben.
Nach meiner Recherche benötigt man z. B. in den Niederlanden und in Frankreich in einigen Städten jeweils wiederum unterschiedliche Plaketten.
In der Bevölkerung ist dieses Thema nicht präsent, da liegt die Vermutung nahe, dass sich die betroffenen Städte durch die Bußgelder bereichern wollen.
Weshalb werden bürokratische Hürden auf- statt abgebaut?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Ines M.

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Antwort von FDP

Sehr geehrte Frau M.,

Ihr Unverständnis gegenüber den uneinheitlichen Regelungen zu den Umweltplaketten innerhalb der EU ist sehr berechtigt. Ich teile Ihre Meinung, dass damit sinnbefreit eigentlich nicht vorhandene Grenzen gesetzt werden, die das freie Reisen zwischen den EU-Ländern unnötig erschweren.

Leider ist dieser Thematik nur schwer beizukommen. Die Ausstellung von Umweltplaketten unterliegt der nationalen Souveränität. Dabei sollen spezifische Herausforderungen und Rahmenbedingungen in Betracht gezogen werden können, die von Region zu Region unterschiedlich sind. Somit gestaltet sich die Kompromissfindung für eine einheitliche Verfahrensweise zur Umweltplakette zwischen allen 27 Mitgliedsstaaten als äußerst komplex.

Zwar bestimmen die EU-Regulierung 2018/1724 zur freien, digitalen Bereitstellung von Informationen den europäischen Binnenmarkt betreffend sowie die Kommissionsverordnung 2022/670 zur Versorgung mit EU-weiten Verkehrsinformationen in Echtzeit auch, dass Informationen zu regionalen Umweltvorlagen einfach zugänglich sein müssen. So zum Beispiel über das Online-Portal Your Europe, das als gemeinsame Schnittstelle für alle Mitgliedsstaaten dient. Dies bleibt aber natürlich weit hinter einer vollständigen Angleichung dieser Vorschriften zurück.

Das bedeutet allerdings nicht, dass dieses Problem im europäischen Diskurs nicht präsent ist. So wurde bei der Überarbeitung der Richtlinie 2015/413 im Jahr 2024, die den EU-weiten Austausch von Informationen zur Straßensicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten erleichtern und unter anderem die Durchsetzung von Strafzahlungen verbessern soll, auch über die Aufnahme von Umweltzonen debattiert. Ich habe mich damals dafür eingesetzt, dass dieser Vorschlag keine Mehrheit fand, mit ebenjener Begründung der unübersichtlichen Bestimmungen.

Und nach wie vor denke ich, dass es dringend eines Bürokratieabbaus bezüglich der Umweltvorschriften in der Europäischen Union bedarf. Dies schließt das bisher bloß Verwirrung stiftende Vorgehen mit der Plakette mit ein. Durch eine Harmonisierung wären eine Vereinfachung des Erwerbs für Autofahrer, ein geringer Verwaltungsaufwand sowie ein effizienterer und liberaler Personen- und Warenverkehr gewährleistet.

Obwohl die Umsetzung dieses Ziels perspektivisch nicht in naher Zukunft liegt, kann ich Ihnen versichern, dass ich weiterhin darauf hinarbeiten werde.

Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Viele Grüße,

Jan-Christoph Oetjen

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