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Jan-Christoph Oetjen
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Frage von Walter S. •

Fühlen Sie sich an den Beschluss des Präsidiums der FDP "Richtungsentscheidung in der Migration: neue Realpolitik dringend nötig" vom 27.01.2025 gebunden? JA/NEIN?

Sie haben am 9.3.2026 als einziger FDP-MdEP gegen die Einrichtung eines Systems für die Rückkehr von illegalen Einwanderern gestimmt.

https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/303965/Vote%20results_9%20March%202026.pdf

Sie haben am 3.12.2025 als einziger FDP-MdEP gegen die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats gestimmt.

https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/301163/Vote%20results_3%20December%202025.pdf

Sie haben am 26.5.2026 einen Änderungsvorschlag eingereicht, wonach Rückführungen freiwillig sein müssen.

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CJ19-AM-789068_EN.pdf

Sie haben am 6.11.2025 den Vorschlag gelöscht, wonach eine Durchreise durch einen sicheren Drittstaat eine objektive Verbindung herstellt.

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CJ19-AM-789068_EN.pdf

All diese Handlungen widersprechen dem FDP-Wahlprogramm und den FDP-Beschlüssen. Ihre Handlungen verhindern absichtlich, dass illegale Einwanderer in einen Drittstaat rückgeführt werden können.

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr S.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Abstimmungen, auf die Sie sich beziehen am 3. Dezember 2025 und 9. März 2026 sind Abstimmungen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Dort war ich tatsächlich der einzige FDP-Abgeordnete, der gemäß unserer Fraktionslinie abgestimmt hat. Das hat den einfachen Grund, dass kein anderer MdEP der FDP anwesend war. Dies vorweg zum prozeduralen Teil.

Inhaltlich möchte ich betonen, dass ich keineswegs gegen die Anwendung des Konzepts sicherer Drittstaaten gestimmt habe, welches bereits in der im April 2024 angenommenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) enthalten war, der die FDP-Delegation zugestimmt hat. Die Abstimmung im LIBE-Ausschuss am 3. Dezember 2025 war lediglich zu einer Änderung des Konzepts von sicheren Drittstaaten in der Asylverfahrensverordnung, die einen wesentlichen Kernpunkt der Verordnung abändert. Diese Änderung wurde von einer Mehrheit rechts der Mitte unter Einbeziehung rechtsextremer Parteien wie der AfD und ohne Einbeziehung der liberalen Fraktion erarbeitet und war weit von der bisherigen Kompromisslinie des Asylpakts entfernt: neben dem Wegfall des Verbindungselements, wurde auch aufgenommen, dass Menschen auf Basis irgendeiner Art von informeller Abmachung mit einem europäischen Mitgliedsstaat (und damit ohne parlamentarische Kontrolle) in Drittstaaten abgeschoben werden können, um dort ihren Asylantrag zu stellen. Das geht weit über unsere Position als FDP und die von Ihnen zitierte Beschlusslage hinaus. Somit haben wir nicht gegen das Konzept sicherer Drittstaaten an sich gestimmt.

Bezogen auf den Änderungsantrag 561 zu Präambel 57 des Kommissionsvorschlags zur Einrichtung des Instruments „Europa in der Welt“ (Global Europe) im Kontext des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens möchte ich Sie auf den Kontext des Änderungsantrags hinweisen. Dieser hat nichts damit zu tun, dass Rückführungen freiwillig sein müssen, diese Behauptung ist falsch. Hier geht es um die Verteilung von EU-Geldern aus den verschiedenen Töpfen, in diesem Fall Entwicklungszusammenarbeit. Dort gibt es klare Regelungen, wofür öffentliche Mittel für Entwicklungsleistungen (ODA) verwendet werden dürfen. Abschiebungen gehören in der Regel nicht dazu und werden, je nach Verhandlungsverlauf zwischen Parlament und Rat, nicht durch Global Europe, sondern durch die Unionsunterstützung in den Bereichen Asyl, Migration und Integration (AMI) zukünftig gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten finanziert.

Ich stehe als FDP-Abgeordneter für eine geordnete Migrationspolitik nach klaren Regeln, wie es auch in den Wahlprogrammen zur vergangenen Bundestags- und Europawahl steht. Dazu gehört die Umsetzung der GEAS-Reform, die Reduzierung irregulärer Migration und die Erleichterung qualifizierter, legaler Einwanderung. Wir brauchen schnellere Verfahren, weniger Bürokratiehürden bei regulärer Migration, konsequentere Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten und eine generelle Verringerung von Anreizen für irreguläre Migration.

Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Christoph Oetjen

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